Arbeitsrecht für
Führungskräfte
Führend in der arbeitsrechtlichen Beratung
Das Arbeitsrecht im Bereich der Führungskräfte birgt ganz besondere, anspruchsvolle Herausforderungen – von den Fallstricken im Dienstvertrag bis zu den prozessualen Besonderheiten vor den Arbeitsgerichten. Wir kennen jegliche Sonderregelungen und verstehen uns darauf, die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu entwickeln. Genau deshalb vertrauen schon seit vielen Jahren namenhafte Führungspersönlichkeiten auf die Expertise unserer Fachanwälte aus Koblenz.
Als Führungskraft haben Sie Wichtigeres zu tun, als sich mit den vielfältigen rechtlichen und tatsächlichen Sonderregelungen im Arbeitsrecht Ihres Bereichs zu beschäftigen. Das übernehmen wir für Sie. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über die Sachkenntnis und Erfahrung, die in diesen Fällen unverzichtbar ist. So ebnen wir gemeinsam schon von Beginn an, im besten Fall vor Abschluss des Dienstvertrages, den Weg für das bestmögliche Ergebnis.
Hierbei arbeiten wir interdisziplinär mit unseren Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht Hand in Hand. Denn wir stehen aus Überzeugung für Ihre bestmögliche Betreuung und Beratung ein. Dafür erweitern und vertiefen unsere Spezialisten ihr Fachwissen kontinuierlich und entwickeln eigene Vorgehensstratgien für Ihren Erfolg.
So auch für die allgemein als „Mobbing“ bekannten Fallgestaltungen, die auch und gerade im Führungsbereich immer wieder zu beobachten sind. Auf Basis zahlreicher Fallbearbeitungen erarbeitet, sind unsere Strategien auf nachhaltige, zufriedenstellende Lösungen ausgelegt und können nach Bedarf auch ein individuell auf Sie zugeschnittenes Coaching beinhalten.
Für Manager / Leitende Angestellte
- Arbeitsverträge
- Kündigung leitender Angestellter, Kündigungsschutzklage
- Versetzung, Degradierung, Aufgabenentzug
- Änderungskündigung
- Rechtsschutz gegen Freistellung, Beschäftigungsklage
- Aufhebungsvertrag, Vorruhestand, Abfindung
- Abmahnung, Personalgespräch
- Change-of-Control
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Gehaltsklage, Klage wegen Bonus oder sonstiger variabler Vergütung (Bonus, Tantieme, Gratifikation, Aktienoptionen, Dividenden)
- Auslandsentsendung, Rückkehr und Weiterbeschäftigung
- Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigung
- Haftung und Compliance, Whistleblowing
- Befristung
- Betriebliche Altersversorgung
- Handelsvertreter, Statusfragen, Ausgleichsanspruch
Für Geschäftsführer / Vorstände
- Dienstvertrag, Anstellungsvertrag (Geschäftsführervertrag, Vorstandsvertrag)
- Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung
- Vergütung, Bonus, variable Vergütung
- Haftung, Schadensersatz (Managerhaftung)
- Beratung und Vertretung in Compliance-Verfahren
- Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung
- Aufhebungsvertrag, Entlastung
- Änderung von Geschäftsordnung und Geschäftsbereichen
- Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern-Geschäftsführern
- Altersversorgung
Dr. Ulrich Blang
Sekretariat Leoni Stein
stein@ssbp.de
blang@ssbp.de
0261 91506-52
Sekretariat Sabine Metzler
thaler@ssbp.de
dumslaff@ssbp.de
0261 91506-28
Sekretariat Jasmin Thaler
thaler@ssbp.de
schwarz@ssbp.de
0261 91506-22
Stefan Schwarz
Sekretariat Leoni Stein
stein@ssbp.de
a.blang@ssbp.de
0261 91506-52
Sekretariat Jasmin Thaler
thaler@ssbp.de
faust@ssbp.de
0261 91506-0
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Arbeitsrecht für Führungskräfte – was eine Führungskraft wissen muss
Führungskräfte haben im Arbeitsrecht besondere Verantwortungen und sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein. Hier sind einige wichtige Aspekte des Arbeitsrechts, die Führungskräfte kennen sollten:
Arbeitsvertrag: Führungskräfte sollten ihren eigenen Arbeitsvertrag genau kennen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Häufig enthalten Arbeitsverträge von Führungskräften zusätzliche Regelungen, wie z.B. Zielvereinbarungen, Bonuszahlungen oder besondere Kündigungsregelungen.
Führungsverantwortung: Führungskräfte haben eine besondere Verantwortung für die Mitarbeiter, die sie führen. Sie müssen sicherstellen, dass sie ihre Führungsrolle gerecht und verantwortungsbewusst ausüben, indem sie beispielsweise klare Ziele setzen, Feedback geben und Konflikte lösen.
Arbeitszeit und Überstunden: Führungskräfte sollten die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und Pausen kennen und darauf achten, dass ihre Mitarbeiter diese einhalten. Sie sollten auch die Regelungen für Überstunden in ihrem Unternehmen kennen und sicherstellen, dass diese angemessen vergütet oder ausgeglichen werden.
Urlaubsanspruch und Krankheitsmanagement: Führungskräfte sollten sicherstellen, dass die Urlaubsansprüche ihrer Mitarbeiter korrekt verwaltet werden und dass Krankheitsmeldungen ordnungsgemäß erfasst und bearbeitet werden.
Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz: Führungskräfte müssen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten und ihre Mitarbeiter vor Diskriminierung schützen. Sie sollten ein offenes und respektvolles Arbeitsumfeld fördern und bei Diskriminierungsvorfällen angemessen reagieren.
Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement: Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter gefördert wird. Sie sollten regelmäßige Arbeitsschutzunterweisungen durchführen und auf mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz achten.
Mitarbeiterbeurteilung und Personalentwicklung: Führungskräfte sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig beurteilen, Feedback geben und gegebenenfalls Personalentwicklungsmaßnahmen initiieren.
Kündigung und Abmahnungen: Führungskräfte müssen die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung zu Kündigungen und Abmahnungen kennen und diese korrekt anwenden. Sie sollten bei der Entscheidung über Kündigungen oder Abmahnungen eng mit der Personalabteilung und gegebenenfalls mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten.
Datenschutz: Führungskräfte sollten sich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bewusst sein und sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschützt und verarbeitet werden.
Führungskräfte sollten sich bei Unsicherheiten im Arbeitsrecht rechtliche Unterstützung suchen, um mögliche Risiken und rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine kontinuierliche Weiterbildung im Bereich Arbeitsrecht kann dazu beitragen, das notwendige Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Unsere Anwälte von SSBP stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung.
Arbeitsrecht für Führungskräfte – Auf diese Dinge sind wir spezialisiert
Unsere Expertise im Arbeitsrecht für Führungskräfte und leitende Angestellte umfasst eine Vielzahl von Themen, die für Manager und Führungskräfte relevant sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Bereiche, auf die wir uns spezialisiert haben:
Arbeitsverträge: Gestaltung, Überprüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen für Führungskräfte, einschließlich individueller Regelungen zu Vergütung, Zusatzleistungen und besonderen Kündigungsfristen.
Kündigung leitender Angestellter, Kündigungsschutzklage: Beratung und Vertretung bei Kündigungen, einschließlich der Prüfung von Kündigungsgründen, Verhandlung von Abfindungen und Vertretung in Kündigungsschutzklagen.
Versetzung, Degradierung, Aufgabenentzug: Unterstützung bei Fragen zur Versetzung, Degradierung oder dem Entzug von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, einschließlich der Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen und der Geltendmachung von Ansprüchen.
Änderungskündigung: Beratung und Vertretung in Fällen von Änderungskündigungen, einschließlich der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung und der Verhandlung von geänderten Vertragsbedingungen.
Rechtsschutz gegen Freistellung, Beschäftigungsklage: Unterstützung bei der Durchsetzung von Beschäftigungsansprüchen im Falle einer Freistellung und Vertretung in Beschäftigungsklagen.
Aufhebungsvertrag, Vorruhestand, Abfindung: Beratung und Verhandlung bei Aufhebungsverträgen, Vorruhestandsregelungen und Abfindungen, einschließlich der Bewertung von Angeboten und der Sicherstellung angemessener Bedingungen.
Abmahnung, Personalgespräch: Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Personalgesprächen und der Reaktion auf Abmahnungen, einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und der Entwicklung von Strategien zur Konfliktlösung.
Change-of-Control: Beratung zu Regelungen im Arbeitsvertrag, die bei einem Wechsel der Unternehmenskontrolle (z.B. bei einem Unternehmenskauf) gelten, einschließlich der Prüfung von Vertragsklauseln und der Verhandlung von Anpassungen.
Gehaltsklage, Klage wegen Bonus oder sonstiger variabler Vergütung: Vertretung in Gehalts- und Vergütungsklagen, einschließlich der Geltendmachung von Ansprüchen auf Bonuszahlungen, Tantiemen, Gratifikationen, Aktienoptionen und Dividenden.
Auslandsentsendung, Rückkehr und Weiterbeschäftigung: Beratung und Unterstützung bei Auslandsentsendungen, einschließlich der Regelung von Vertragsbedingungen, der Koordination von Rückkehr und Weiterbeschäftigung sowie der Klärung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigung: Beratung und Vertretung in Fragen zu Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigungen, einschließlich der Prüfung von Vertragsklauseln und der Durchsetzung von Ansprüchen.
Haftung und Compliance, Whistleblowing: Beratung zu Fragen der Haftung und Compliance, einschließlich der Implementierung von internen Richtlinien und Prozessen, der Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern sowie der Unterstützung bei Whistleblowing-Fällen.
Befristung: Prüfung und Beratung bei befristeten Arbeitsverträgen, einschließlich der Bewertung der Rechtmäßigkeit von Befristungen und der Verhandlung von Vertragsbedingungen.
Betriebliche Altersversorgung: Beratung zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung, einschließlich der Gestaltung von Versorgungszusagen, der Koordination mit externen Anbietern und der Klärung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten.
Handelsvertreter, Statusfragen, Ausgleichsanspruch: Unterstützung bei Fragen im Zusammenhang mit Handelsvertretern, einschließlich der Klärung von Statusfragen, der Verhandlung von Vertragsbedingungen und der Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen.
Spezialisiert auf das Arbeitsrecht für Führungskräfte
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und leitenden Angestellten. Wir kennen die besonderen Herausforderungen und Fallstricke im Bereich des Arbeitsrechts für Führungspersönlichkeiten und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl rechtlich fundiert als auch praxisnah sind.
Warum Sie uns wählen sollten
Unsere Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung von Führungskräften und leitenden Angestellten. Wir kennen die Besonderheiten und Anforderungen, die mit diesen Positionen verbunden sind, und bieten Ihnen eine individuelle, zielgerichtete Beratung.
Expertise und Erfahrung
Unser Team aus erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht verfügt über fundierte Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Regelungen und Praktiken in Bezug auf Führungskräfte. Dank unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, schnell und effizient die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu entwickeln.
Persönliche Betreuung
Wir legen großen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten. Bei uns stehen Sie als Führungskraft im Mittelpunkt – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie umfassend und verständlich.
Vertrauen und Diskretion
Viele namhafte Führungspersönlichkeiten vertrauen bereits auf unsere Expertise. Wir wissen, wie wichtig Diskretion und Vertraulichkeit in diesem sensiblen Bereich sind und behandeln Ihre Anliegen stets mit größter Sorgfalt und Verschwiegenheit.
Praxisorientierte Lösungen
Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, praxisnahe und rechtssichere Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu finden. Wir berücksichtigen dabei stets die Besonderheiten Ihrer individuellen Situation und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die Ihren Interessen gerecht werden.
Wenn Sie auf der Suche nach einer erfahrenen Kanzlei für arbeitsrechtliche Beratung im Bereich der Führungskräfte sind, sind Sie bei uns genau richtig. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.