Wann kann die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teil des an den Geschädigten gezahlten Schadens oder den gesamten Betrag zurückverlangen?
In manchen Fällen ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet den entstandenen Schaden zu tragen. Dabei sind die Fälle zu unterscheiden, in denen die Versicherung den entstandenen Schaden gar nicht erst bezahlen muss und den Fällen, in denen die Versicherung den gesamten oder einen Teil des an den Geschädigten gezahlten Betrages von dem Versicherungsnehmer zurück verlangen kann (Regress). Der erste Fall kann beispielsweise bei einer vorsätzlichen Schadensherbeiführung vorliegen, der zweite, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zum Beispiel unter Alkoholeinfluss führte.