Die europäische Erbrechtsverordnung ist mit Wirkung ab dem 17.08.2015 in allen EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks in Kraft getreten.
Die europäische Erbrechtsverordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit Auslandsberührung.
Durch die Verordnung wird bestimmt, welches nationale Erbrecht auf einen Erbfall mit grenzüberschreitenden Bezug anzuwenden ist und welches Gericht und welche weitere Institution in diesen Fällen zuständig ist.
Die allgemeine Gerichtszuständigkeit knüpft die europäische Erbrechtsverordnung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Erbfalles an.
Durch die Verordnung wird zudem ein europäisches Nachlasszeugnis eingeführt.
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