Arbeitsrecht: Zwischenzeugnis anfordern und Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen

Zwischenzeugnis anfordern und Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen

Sie möchten ein Zwischenzeugnis anfordern und fragen sich, wie Sie dabei am besten vorgehen? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Ihre Rechte, legitime Gründe und die richtige Formulierung für Ihre Anfrage.

Zwischenzeugnis anfordern: So sichern Sie Ihre Leistungen ab

Ein Zwischenzeugnis anfordern gehört zu den wichtigsten Instrumenten, die Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses nutzen können. Anders als das Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dokumentiert das Zwischenzeugnis Ihre Leistungen und Ihr Verhalten zu einem bestimmten Zeitpunkt, während Sie noch im Unternehmen tätig sind. Diese Momentaufnahme kann in verschiedenen Situationen von unschätzbarem Wert sein.

Viele Arbeitnehmer zögern, ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber anzufordern. Sie befürchten, dass die Anfrage als Zeichen einer bevorstehenden Kündigung gewertet wird oder das Verhältnis zum Vorgesetzten belastet. Diese Sorge ist nachvollziehbar, aber oft unbegründet. Mit der richtigen Begründung und einem geschickten Vorgehen können Sie ein Zwischenarbeitszeugnis anfordern, ohne Misstrauen zu wecken.

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen und ist in bestimmten Situationen sogar ausdrücklich vorgesehen. Wer seine Rechte kennt und die Anfrage professionell formuliert, erhält in den meisten Fällen ohne Probleme ein aussagekräftiges Dokument für die eigenen Unterlagen oder eine geplante Bewerbung.

Was ein Zwischenzeugnis ist und wann Sie Anspruch darauf haben

Das Zwischenzeugnis ist eine schriftliche Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung und Ihres Verhaltens während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis, das erst bei Beendigung der Beschäftigung ausgestellt wird, können Sie ein Zwischenzeugnis bei der Arbeit anfordern, wann immer ein berechtigter Anlass besteht. Es enthält dieselben Bestandteile wie ein reguläres Arbeitszeugnis und unterliegt denselben rechtlichen Anforderungen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zwischenzeugnis:

Art

Inhalt

Empfehlung

Einfaches Zwischenzeugnis

Angaben zur Person, Art und Dauer der Beschäftigung

Nur für Nachweise

Qualifiziertes Zwischenzeugnis

Zusätzlich Leistungs- und Verhaltensbeurteilung

Für Bewerbungen

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern ist für Bewerbungszwecke deutlich sinnvoller, da es eine umfassende Beurteilung Ihrer Fähigkeiten enthält. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist gesetzlich nicht explizit geregelt, ergibt sich aber aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach § 241 Abs. 2 BGB. Die Rechtsprechung hat diesen Anspruch in zahlreichen Urteilen bestätigt, sofern ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers vorliegt.

Zwischenzeugnis anfordern ohne Kündigung und legitime Gründe nennen

Ein Zwischenzeugnis anfordern ohne Kündigung ist nicht nur möglich, sondern in vielen Situationen völlig üblich. Die Frage, wie Sie ein Zwischenzeugnis anfordern können, ohne Verdacht zu erregen, lässt sich mit den richtigen Gründen beantworten. Arbeitgeber akzeptieren verschiedene Anlässe, die nichts mit einem geplanten Arbeitgeberwechsel zu tun haben.

Anerkannte Gründe für ein Zwischenzeugnis anfordern:

  • Wechsel des direkten Vorgesetzten
  • Versetzung in eine andere Abteilung
  • Umstrukturierung oder Reorganisation im Unternehmen
  • Bevorstehende Elternzeit oder Sabbatical
  • Beförderung oder wesentliche Änderung des Aufgabenbereichs
  • Längere Fortbildung oder Weiterqualifizierung
  • Drohende Insolvenz des Arbeitgebers
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Interne Bewerbung auf eine andere Position

Die Kenntnis dieser Zwischenzeugnis anfordern Gründe hilft Ihnen, Ihre Anfrage überzeugend zu formulieren und eventuelle Bedenken des Arbeitgebers zu zerstreuen. In all diesen Fällen dient das Zeugnis der Absicherung Ihrer bisherigen Leistungen und ist keineswegs ein Signal für Abwanderungsabsichten.

Rechtlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis durch die Rechtsprechung anerkannt, auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass Arbeitnehmer bei Vorliegen eines triftigen Grundes ein Zwischen Arbeitszeugnis anfordern können. Die Darlegungs- und Beweislast für das berechtigte Interesse liegt dabei grundsätzlich beim Arbeitnehmer.

Bezüglich der Frist beim Zwischenzeugnis anfordern gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Allerdings muss der Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren.

Situation

Empfohlene Frist

Hinweis

Normale Anfrage

2 bis 4 Wochen

Angemessene Bearbeitungszeit

Dringende Bewerbung

1 bis 2 Wochen

Auf Eilbedürftigkeit hinweisen

Nach Fristablauf

Sofort nachhaken

Schriftlich mit neuer Frist

Der Arbeitgeber darf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses nicht grundlos verweigern. Liegt ein berechtigtes Interesse vor, besteht ein durchsetzbarer Anspruch. Verweigert der Arbeitgeber das Zeugnis dennoch, können Sie diesen Anspruch gerichtlich geltend machen. Eine arbeitsrechtliche Beratung kann helfen, die Erfolgsaussichten und Risiken abzuwägen.

Zwischenzeugnis anfordern mit der richtigen Formulierung

Die Formulierung Ihrer Anfrage entscheidet oft darüber, wie Ihr Arbeitgeber reagiert. Ein Zwischenzeugnis anfragen sollten Sie stets schriftlich, um einen Nachweis zu haben. Dabei empfiehlt sich ein sachlicher und professioneller Ton, der den Grund für die Anfrage nachvollziehbar macht, ohne zu viele Details preiszugeben.

Zwischenzeugnis anfordern Vorlage:

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

aufgrund des bevorstehenden Wechsels in der Abteilungsleitung bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Zwischenzeugnis auszustellen. Dieses benötige ich für meine persönlichen Unterlagen.

Für die Ausstellung bis zum [Datum] wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]

Diese Zwischenzeugnis anfordern Formulierung können Sie je nach Situation anpassen. Alternativ können Sie auf eine interne Bewerbung, eine Fortbildung oder andere der genannten Gründe verweisen. Vermeiden Sie bei der Formulierung jede Andeutung einer geplanten externen Bewerbung.

Auch wenn Sie tatsächlich einen Arbeitgeberwechsel erwägen, sollten Sie dies nicht kommunizieren. Stattdessen wählen Sie einen der neutralen Gründe, die für den Arbeitgeber nachvollziehbar und akzeptabel sind.

Was muss in einem qualifizierten Zwischenzeugnis stehen?

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis muss bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen, um seinen Zweck zu erfüllen. Der Aufbau entspricht dem eines regulären Arbeitszeugnisses. Wenn Sie ein Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis anfordern, sollten Sie wissen, welche Bestandteile enthalten sein müssen.

Pflichtbestandteile eines qualifizierten Zwischenzeugnisses:

  1. Angaben zum Arbeitgeber (Firmenname, Anschrift)
  2. Angaben zum Arbeitnehmer (Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum)
  3. Beschreibung der Position und des Aufgabenbereichs
  4. Leistungsbeurteilung (Arbeitsqualität, Arbeitsweise, Fachkenntnisse)
  5. Verhaltensbeurteilung (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden)
  6. Schlussformel mit Zukunftsbezug

Da das Arbeitsverhältnis bei einem Zwischenzeugnis noch besteht, unterscheidet sich der Schlusssatz vom regulären Arbeitszeugnis. Statt einer Dankes- und Wunschformel für die Zukunft enthält das Zwischenzeugnis typischerweise eine Formulierung wie: Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch des Mitarbeiters ausgestellt. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Arbeitgeber stellt kein Zwischenzeugnis aus? Das sind Ihre Optionen

Wenn der Arbeitgeber Ihre Anfrage ignoriert oder ablehnt, obwohl Sie ein Zwischenzeugnis Arbeitgeber anfordern möchten, stehen Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zunächst sollten Sie die Anfrage schriftlich wiederholen und dabei eine angemessene Frist setzen.

Eskalationsstufen bei Verweigerung:

Stufe

Maßnahme

Erfolgschance

1

Schriftliche Erinnerung mit Frist

Hoch

2

Einschaltung der Personalabteilung

Mittel bis hoch

3

Vermittlung durch den Betriebsrat

Mittel bis hoch

4

Gespräch mit höherer Führungsebene

Mittel

5

Anwaltliches Schreiben

Hoch

6

Klage vor dem Arbeitsgericht

Letztes Mittel

Bleibt der Arbeitgeber untätig, können Sie die Personalabteilung oder den Betriebsrat einschalten. Oft lassen sich Konflikte auf dieser Ebene lösen, ohne dass das Verhältnis zum direkten Vorgesetzten leidet. Als letztes Mittel bleibt der Rechtsweg. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis kann vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Eine rechtliche Beratung im Vorfeld ist ratsam, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

Strategisch ein Zwischenzeugnis anfordern ohne Verdacht zu wecken

Wer ein Arbeit Zwischenzeugnis anfordern möchte, sollte taktisch vorgehen, um keine Wechselabsichten zu signalisieren. Der richtige Zeitpunkt und die passende Begründung sind entscheidend. Nutzen Sie betriebliche Anlässe wie einen Vorgesetztenwechsel, eine Reorganisation oder Ihr Dienstjubiläum als natürlichen Anlass für die Anfrage.

Tipps für eine unauffällige Anfrage:

  • Betriebliche Veränderungen als Anlass nutzen
  • Anfrage als normale Personalangelegenheit formulieren
  • Auf Absicherung der bisherigen Leistungen verweisen
  • Zeitpunkt wählen, wenn auch Kollegen Zeugnisse anfordern
  • Anfrage in Entwicklungsgespräch einbetten

Formulieren Sie die Anfrage so, dass sie als normale Personalangelegenheit erscheint. Betonen Sie, dass Sie das Zeugnis für Ihre Unterlagen benötigen oder sich absichern möchten, bevor Ihr bisheriger Vorgesetzter das Unternehmen verlässt. Diese Begründungen sind nachvollziehbar und wecken keinen Verdacht.

Ein weiterer Tipp: Fordern Sie das Zwischenzeugnis nicht isoliert an, sondern betten Sie die Anfrage in einen größeren Kontext ein. Auch ein Gespräch über Ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen kann ein guter Rahmen sein, um nebenbei ein Zwischenzeugnis anzufordern.

Anwalt für Arbeitsrecht bei Problemen mit dem Zwischenzeugnis

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber anzufordern, oder wenn das ausgestellte Zeugnis nicht Ihren Erwartungen entspricht, kann rechtliche Unterstützung sinnvoll sein. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Feinheiten der Zeugnissprache und kann beurteilen, ob das Zeugnis den rechtlichen Anforderungen genügt.

SSBP Rechtsanwälte in Koblenz beraten Sie zu allen Fragen rund um das Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis. Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht unterstützen wir Arbeitnehmer dabei, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Ob es um die Prüfung eines Zeugnisses, die Formulierung einer Korrekturanforderung oder die gerichtliche Durchsetzung geht, wir stehen Ihnen zur Seite.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Erreichen Sie uns telefonisch unter 0261 91506-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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