Alle Jahre wieder

Alle Jahre wieder…

Nichts ist schöner, als ein Weihnachtsbaum mit echten Kerzen. Aber weniger schön ist, wenn der Baum durch die echten Kerzen in Flammen aufgeht. Dadurch kann schnell ein hoher Schaden entstehen und es stellt sich dann die Frage, wer den Schaden zu ersetzen hat.

Dann muss unterschieden werden:

Hat die Oma den Baum mit ihrem Rollator umgefahren, so wird die Haftpflichtversicherung der Oma versuchen, den Schaden abzulehnen, da es sich um Ansprüche unter Verwandten handelt und solche Ansprüche ausgeschlossen sind und somit vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind.

Die Oma persönlich wird meist für den Schaden, der schließlich schnell bei tausenden von Euro liegen kann, nicht aufkommen können.

In diesem Fall empfiehlt es sich, wenn der Geschädigte in die eigenen Versicherungsbedingungen seiner Haftpflichtversicherung schaut. Dort ist meist auch eine Forderungsausfallversicherung mit abgeschlossen.

Dies bedeutet, dass der Geschädigte unter gewissen Umständen einen Anspruch gegen seinen eigenen Haftpflichtversicherer hat. Dieser muss dann für den gesamten vorfallbedingten Schaden aufkommen.

Fährt hingegen ein Bekannter mit seinem Rollator den Baum um und verursacht dadurch ein kleines Lagerfeuer im Wohnzimmer, so muss vollumfänglich dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung, ob Sie über eine Forderungsausfallversicherung verfügen und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der eigenen, aber auch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers.

Autor: RA Brauner-Klaus – Fachanwältin für Verkehrsrecht

770 616 SSBP

Leave a Reply

Start Typing
Schöll Schwarz Breitenbach Rechtsanwälte PartGmbB hat 4,78 von 5 Sternen 154 Bewertungen auf ProvenExpert.com