Ukrainischer Führerschein – wird dieser in Deutschland anerkannt?
Auch in Deutschland kommen immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine an. Meist kommen sie in Bussen oder Zügen. Jedoch stellt sich die Frage, was ist, wenn sie mit ihrem PKW kommen. Dürfen sie mit einem ukrainischen Führerschein überhaupt in Deutschland fahren?
Die Ukraine gehört weder zu den EU-Staaten noch zu den Ländern des europäischen Wirtschaftraumes (EWR). Dies führt dazu, dass die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in Deutschland begrenzt ist. Dies gilt jedoch nur bei Wechsel des dauerhaften Wohnsitzes nach Deutschland.
Beabsichtigt somit ein ukrainischer Staatsbürger dauerhaft seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zu begründen, so besitzt seine Fahrerlaubnis noch 6 Monate Gültigkeit ab Begründung des dauerhaften Wohnsitzes. Danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Erforderlich ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein. Kann ein solcher nicht nachgewiesen werden, dann liegt tatbestandlich ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vor, wobei es sich hierbei um eine Straftat handelt, welche mit einer Geld- oder gar einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Eine Ausnahme von der Umschreibungspflicht gibt es:
Wenn man nachweisen kann, dass man seinen dauerhaften Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben werde, kann eine Ausnahme greifen. Ob der jeweilige Nachweis von den Behörden anerkannt wird, sollte bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einzelnen Drittstaaten Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen geschlossen. Hierunter befindet sich beispielsweise Bosnien Herzegowina, sowie die Schweiz.
Ein solches Anerkennungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine gibt es nicht. Dies hat zur Folge, dass sofern, ein ukrainischer Führerschein in Deutschland umgeschrieben werden soll in der Regel sowohl eine praktische, als auch eine theoretische Führerscheinprüfung zu absolvieren ist. Vorliegend wird auch der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs gefordert, sowie die Vorlage eines bestandenen Sehnachweises.
Wenn man jedoch die Meinungen in den Medien der Ukraine, welche – auch – nach Deutschland geflüchtet sind wahrnimmt, so wollen die meisten wieder zurück in ihr Heimatland. Von daher ist sicherlich noch nicht von einem auf Dauer angelegten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland auszugehen, sodass als Resümee festzuhalten bleibt, dass die ukrainischen Staatsbürger mit ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis in Deutschland ein Fahrzeug führen dürfen, da ihre Fahrerlaubnis anerkannt ist.
Mitgeteilt von RA Christine Brauner-Klaus
Das ist doch wieder einmal…ein echtes deutsches Kapitel… aus dem Fabelwesen…ein Bekannter aus Kiew…er ist Doktor…hat in einem Pflegedienst gleich eine Anstellung bekommen…und war vom ersten Tag an…in Lohn und Brot…und nicht auf staatliche Hilfen angewiesen…er macht seine Deutschkurse…und jetzt soll er noch neben seinem stressigen Job…den Führerschein machen…sowie eine erste Hilfeausbildung…zusätzlich muss er jetzt mit dem Fahrrad fahren…bis er seine Führerscheinprüfung bestanden hat…so holt man keine Facharbeiter ins Land.