Sie entscheiden selbst, wir helfen Ihnen als Anwälte für Erbrecht dabei
Ihr persönliches Vermögen ist für Sie von besonderem Wert. Sie haben es im Laufe Ihres Lebens selbst aufgebaut und es ist oft mit unzähligen persönlichen Erinnerungen verbunden. Deshalb möchten Sie selbst entscheiden, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhält. Wir verstehen Sie. So beraten, vertreten und unterstützen wir Sie als Ihre Partner in allen Belangen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Unsere fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Sozietät ermöglicht eine umfassende Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Gerade im Erbrecht und im Rahmen der Vermögensnachfolge sind steuerliche und bei Unternehmern ggf. auch gesellschaftsrechtliche Tücken und Fallstricke zu beachten. Die fachübergreifende Bearbeitung durch unsere jeweils ausgewiesenen Experten und Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht garantieren Ihnen optimale, rechtsichere Lösungen.
Die beste Beratung durch unsere Fachanwälte für Erbrecht für Ihr Vermögen
Wird die Erbfolge/Vermögensnachfolge nicht ausreichend geplant, drohen langwierige Streitigkeiten, kostspielige (erbschafts-)steuerliche Folgen und erhebliche Vermögensverluste. Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Vermögensnachfolge verhindern das mit der langjährigen Erfahrung in diesem Fachgebiet und regeln gemeinsam mit Ihnen Ihre Angelegenheiten.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Beratung und Vertretung im Erbrecht und bei der Vermögensnachfolge
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Das BGB geht von der Alleinerbschaft als Regelfall aus. In der Praxis wird der Erblasser jedoch regelmäßig von mehreren Personen beerbt. Streitigkeiten bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und bei der Nachlassverwaltung sind oft vorprogrammiert. Häufig versperren sich einzelne Miterben aus sachfremden Gründen den vernünftigen und wirtschaftlich sinnvollen Regelungen. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung, Bewertung und Verwaltung des Nachlasses. Ihre Rechte setzen wir innerhalb der Erbengemeinschaft durch.
Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen/Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Das Pflichtteilsrecht garantiert Abkömmlingen, Eltern sowie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Werden diese Personen enterbt, können Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. Dem Pflichtteilsberechtigten stehen neben Zahlungsansprüchen auch Auskunftsansprüche sowie Wertermittlungsansprüche zu. Wir setzen begründete Pflichtteilsansprüche für Sie durch und wehren unbegründete Ansprüche ab.
Pflichtteilsergänzungsansprüche verhindern oder reduzieren die Möglichkeit der Aushöhlung der durch das Pflichtteilsrecht garantierten Mindestbeteiligung. Das sind die Fälle, in denen der Erblasser bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, um Pflichtteilsansprüche zu vermeiden oder zu reduzieren. In diesen Fällen ermitteln wir Ihre Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach und setzen diese durch.
Testamentsgestaltung
Jeder Erblasser kann seinen Erben selbst bestimmen. Das kann durch Einzeltestamente, gemeinschaftliches Ehegattentestament oder Erbvertrag erfolgen. Werden letztwillige Verfügungen ohne juristische Unterstützung errichtet, ergeben sich häufig Missverständnisse oder Unklarheiten. Wir helfen Ihnen, die gewollten Regelungen sicher zu gestalten. Dabei beraten wir Sie auch in steuerlicher Hinsicht und helfen bei der Vermeidung zukünftiger Erbstreitigkeiten.
Vermögensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge
Vermögende Unternehmer und Privatpersonen müssen darauf achten, ihre Vermögensnachfolge frühzeitig zu sichern. Dies kann besonders effektiv durch lebenszeitige Verfügungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geschehen. Dabei gilt es, alle steuerlichen Freibeträge, soweit möglich auch mehrfach, geltend zu machen. Auch sind gesellschaftsrechtliche Verträge und letztwillige Verfügungen so aufeinander abzustimmen, dass eine geordnete Übergabe an den geeigneten Nachfolger erfolgen kann. Das übernehmen wir gerne für Sie und zwar fachübergreifend durch unsere jeweils ausgewiesenen Experten und Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.
Übernahme von Testamentsvollstreckungen und Vorsorgevollmachten
Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser sicherstellen, dass seine letztwilligen Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Regelmäßig verhindert der Testamentsvollstrecker die Schädigung des Nachlasses und schützt minderjährige Erben. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, er erfüllt Vermächtnisse, überwacht Auflagen und wickelt Teilungsanordnungen ab. Unsere Fachanwälte für Erbrecht übernehmen diese Rolle zuverlässig und konsequent.
Bereits zu Lebzeiten kann eine Vertrauensperson zur Verwaltung und Sicherung des Vermögens bevollmächtigt werden. Regelmäßig ersparen Altersvorsorgevollmachten die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. Durch Bevollmächtigte kann der für den Nachlass gefährliche Zeitraum zwischen dem Tod des Erblassers und Feststellung des Erben beziehungsweise Bestellung eines Testamentsvollstreckers überbrückt werden. Wir beantworten Ihnen dazu alle Fragen.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Unsere Anwälte für Erbrecht beraten und unterstützen Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Vorrangiges Ziel sind dabei außergerichtliche Regelungen, um unnötige Gerichtsprozesse und damit Verfahrenskosten zu vermeiden.
Kommt es jedoch zum Prozess, setzen wir uns als Ihr Erbrecht Anwalt vehement für Ihre Rechte vor Gericht ein. Wir vertreten Sie in Erbscheinverfahren, in Teilungsversteigerungsverfahren sowie in allen Zivilprozessen.
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder Vermögensnachfolge, in uns finden Sie einen Partner zum Erfolg. Wir melden uns bei Ihnen sofort oder rufen Sie, falls gewünscht, zurück.