- Vaterschaftsanfechtung – welche Fristen sind zu beachten?
- Vaterschaftsanfechtung – wie läuft das Verfahren ab?
- Sind heimliche Vaterschaftstests erlaubt und rechtlich verwertbar?
- Abstammung – worin unterscheiden sich die rechtliche und die biologische Abstammung?
- Abänderungsklage – mit welchen Kosten ist zu rechnen?
- Abänderungsklage – kann sie auch für einen abgeschlossenen Vergleich eingereicht werden?
- Abänderungsklage – welche Fristen sind zu beachten?
- Kann ich als Unterhaltspflichtiger oder Unterhaltsberechtigter selbst klagen oder muss ich mich durch einen Anwalt vertreten lassen?
- Abänderungsklage – welches Ziel hat sie beim Unterhalt?

Familienrecht und Eherecht:
Rechtsanwälte aus Koblenz
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist mit so vielen Emotionen verbunden wie das Eherecht und Familienrecht. Die Themen im Familienrecht und Eherecht sind komplex und insbesondere, wenn Kinder beteiligt sind, bedarf es ganz besonders viel Empathie, Feingefühl und natürlich der fachlichen Expertise des Anwalts für Familienrecht und Eherecht.
Bei allen denkbaren Fragen und Anliegen im Eherecht oder Familienrecht steht Ihnen unser Fachanwalt für Familienrecht Thomas Rompelberg zur Seite. Auch im Familenrecht gilt es steuerrechtliche, erbrechtliche und für Unternehmer ggf. gesellschaftsrechtliche Tücken und Fallstricke zu erkennen und zu meistern.
Gerade in solchen komplexen Fallgestaltungen können Sie sich auf uns als Rechtsanwälte an Ihrer Seite verlassen. Unsere Kanzlei arbeitet interdisziplinär und fachübergreifend. Durch den Einsatz unserer jeweils ausgewiesenen Experten und Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht können Sie sicher sein, dass optimale, rechtsichere Lösungen für Sie erarbeitet und umgesetzt werden.
Zum Familienrecht gehören unter anderem das Unterhaltsrecht, die Ehescheidung, Vermögensteilung, Gewaltschutzverfügungen, jegliche Art von Eheverträgen und Kindschaftssachen wie das Sorgerecht und das Umgangsrecht.
In allen Bereichen bieten wir Ihnen beste Beratung, Vertretung und Unterstützung, sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen zur gütlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor den Familiengerichten in allen Instanzen.
Für alle Mitglieder der Familie, besonders für die Kinder, stellt eine Trennung der Ehepartner und Eltern eine enorme Belastung dar. Im Interesse aller Beteiligten setzen wir uns für eine schnelle, verständliche und faire Regelung sämtlicher Trennungs- und Scheidungsfolgen ein. Eine gütliche Vereinbarung zu einem frühen Zeitpunkt führt erfahrungsgemäß sehr oft zu einer Entspannung der Gesamtsituation zwischen den getrennten Ehepartnern und innerhalb der Beziehungen in der Familie.
Wir streben stets nach dem bestmöglichen Ergebnis für alle Beteiligten und möchten so jahrelange und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden. Dafür beraten wir Sie mit unserer tiefen Erfahrung im Familienrecht. Auch wenn es vor die Familiengerichte geht, stehen wir konsequent für Ihre Interessen ein.
Als Partner an Ihrer Seite beraten und vertreten wir Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
Am Ende einer Ehe stehen Sie vor großen Veränderungen. Diese werden noch erschwert durch die vielen Fragen, die sich im Rahmen der Vermögensteilung ergeben. An dieser Stelle übernimmt unser Fachanwalt für Familienrecht gerne das Ruder für Sie und schafft alle Unklarheiten aus der Welt.
Die Trennung von einem langjährigen Partner ist mit enormen Emotionen und häufig auch mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Dies führt bedauerlicherweise immer wieder zu Übersprunghandlungen in Form von Bedrohungen und gewalttätigen Übergriffen gegenüber dem langjährigen Partner
Häufige Fragen zum Thema Ehe und Familie
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