Weil Ehe- und Familienrecht wirklich wichtig ist, vertrauen Sie dem richtigen Anwalt

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist mit so vielen Emotionen verbunden wie das Eherecht und Familienrecht. Die Themen im Familienrecht und Eherecht sind komplex und insbesondere, wenn Kinder beteiligt sind, bedarf es ganz besonders viel Empathie, Feingefühl und natürlich der fachlichen Expertise des Anwalts für Familienrecht und Eherecht.

Bei allen denkbaren Fragen und Anliegen im Eherecht oder Familienrecht steht Ihnen unser Fachanwalt für Familienrecht Thomas Rompelberg zur Seite. Auch im Familenrecht gilt es steuerrechtliche, erbrechtliche und für Unternehmer ggf. gesellschaftsrechtliche Tücken und Fallstricke zu erkennen und zu meistern.

Gerade in solchen komplexen Fallgestaltungen  können Sie sich auf uns als Rechtsanwälte an Ihrer Seite verlassen. Unsere Kanzlei arbeitet  interdisziplinär und fachübergreifend. Durch den Einsatz unserer jeweils ausgewiesenen Experten und Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht können Sie sicher sein, dass optimale, rechtsichere Lösungen für Sie erarbeitet und umgesetzt werden.

Zum Familienrecht gehören unter anderem das Unterhaltsrecht, die Ehescheidung, Vermögensteilung, Gewaltschutzverfügungen, jegliche Art von Eheverträgen und Kindschaftssachen wie das Sorgerecht und das Umgangsrecht.

In allen Bereichen bieten wir Ihnen beste Beratung, Vertretung und Unterstützung, sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen zur gütlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor den Familiengerichten in allen Instanzen.

Für alle Mitglieder der Familie, besonders für die Kinder, stellt eine Trennung der Ehepartner und Eltern eine enorme Belastung dar. Im Interesse aller Beteiligten setzen wir uns für eine schnelle, verständliche und faire Regelung sämtlicher Trennungs- und Scheidungsfolgen ein. Eine gütliche Vereinbarung zu einem frühen Zeitpunkt führt erfahrungsgemäß sehr oft zu einer Entspannung der Gesamtsituation zwischen den getrennten Ehepartnern und innerhalb der Beziehungen in der Familie.

Wir streben stets nach dem bestmöglichen Ergebnis für alle Beteiligten und möchten so jahrelange und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden. Dafür beraten wir Sie mit unserer tiefen Erfahrung im Familienrecht. Auch wenn es vor die Familiengerichte geht, stehen wir konsequent für Ihre Interessen ein.

Als Partner an Ihrer Seite beraten und vertreten wir Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

Es kommt zu einer Trennung von Ihrer Ehefrau bzw. Ihrem Ehemann und Sie benötigen Informationen, und rechtssichere Handlungsempfehlungen betreffend der nächsten Schritte im Hinblick auf die Trennungs- und Scheidungsfolgen
Es kommt zu einer Trennung von dem anderen Elternteil bzw. Ehepartner/in und Sie benötigen Hilfe zu den drängenden, oftmals existenziellen Fragen betreffend dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt
Es kam zu einer Trennung von dem anderen Elternteil und es gibt Auseinandersetzungen zu dem Umgang mit dem gemeinsamen Kind bzw. den gemeinsamen Kindern (z.B. Besuchsregelungen im allgemeinen, Umgangsregelungen in den Ferien, Besuchsregelungen an Feiertagen, Wochenenden usw.) und Sie benötigen Hilfe hierzu
Sie wollen mit dem anderen Elternteil gemeinsam Umgangsregelungen schaffen, um auf diese Weise Ruhe und Sicherheit für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu gewährleisten
Sie befinden sich im Streit mit dem anderen Elternteil um Fragen des gemeinsamen Sorgerechts (z.B. Auswahl der Schule des Kindes, Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung) und benötigen Hilfe hierzu
Sie wollen die ehelichen bzw. nachehelichen Verhältnisse auf Ihre Weise, nach Ihren Vorstellungen regeln und hierzu einen Ehevertrag vereinbaren der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält
Ehescheidung

Eine Trennung stellt für eine Familie große Belastung dar und bringt erhebliche persönliche und rechtliche Veränderungen mit sich. Wir stehen Ihnen mit Empathie, unserer Kompetenz und Erfahrung als Rechtsbeistand zur Seite.

Unterhalt

Das Unterhaltsrecht umfasst sowohl Trennungsunterhaltsansprüche während der Trennungsphase als auch nacheheliche Ehegattenunterhaltsansprüche nach Rechtskraft der Ehescheidung.

Vermögensteilung

Am Ende einer Ehe stehen Sie vor großen Veränderungen. Diese werden noch erschwert durch die vielen Fragen, die sich im Rahmen der Vermögensteilung ergeben. An dieser Stelle übernimmt unser Fachanwalt für Familienrecht gerne das Ruder für Sie und schafft alle Unklarheiten aus der Welt.

Kindeswohl

Gerade in diesem Bereich des Familienrechts ist der gesellschaftliche Wandel deutlich zu erkennen. Die Betreuung der Kinder entspricht heute nicht mehr dem klassischen Rollenverständnis.

Gewaltschutz

Die Trennung von einem langjährigen Partner ist mit enormen Emotionen und häufig auch mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Dies führt bedauerlicherweise immer wieder zu Übersprunghandlungen in Form von Bedrohungen und gewalttätigen Übergriffen gegenüber dem langjährigen Partner

Eheverträge

Eheverträge werden nicht nur im Rahmen einer Trennung oder Scheidung abgeschlossen, sondern können auch als Grundlage vor der Eheschließung für eine dauerhafte Beziehung ausgehandelt und abgeschlossen werden.

Setzen Sie jetzt auf die Besten – es ist Ihr gutes Recht.

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Ehe- und Familienrecht, in uns finden Sie einen Partner zum Erfolg. Wir melden uns bei Ihnen sofort
oder rufen Sie, falls gewünscht, zurück.



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