5 große Irrtümer beim Erben
1. Bei kinderlosen Ehepaaren erbt immer der längstlebene Ehegatte – falsch!
2. Die Erbschaftssteuer verschlingt das Erbe sowieso – falsch!
3. Ausgedruckte und unterschriebene Testamente sind wirksam – falsch!
4. Berliner Testament kann jederzeit geändert werden- falsch!
5. Unliebsame Verwandte können vollständig enterbt werden- falsch!
Die PowerPoint-Präsentation von Haus & Grund mit dem Titel „Beim Vererben kann viel schief laufen“ steht hier zum Lesen bereit. Viel Spaß!
Lothar Breitenbach
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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