BAG-Urteil stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Rechts-Tipp: BAG-Urteil stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Rechts-Tipp: BAG-Urteil stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 5. Dezember 2024 (Az. 8 AZR 370/20) entschieden, dass tarifvertragliche Regelungen, die Überstundenzuschläge erst ab dem Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft vorsehen, gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) verstoßen können. Diese Praxis benachteiligt Teilzeitkräfte und widerspricht auch den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), insbesondere wenn überwiegend Frauen in Teilzeit tätig sind. Teilzeitkräfte haben daher Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Vergütung von Überstunden.

Wichtige Punkte des Urteils:

  • Diskriminierungsverbot: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte, wenn es um Überstundenzuschläge geht. Eine solche Regelung ist nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, was das BAG im vorliegenden Fall verneinte.
  • Anspruch auf Gleichbehandlung: Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitkräfte, bereits ab der ersten Überstunde.
  • Mittelbare Benachteiligung: Liegt bei den betroffenen Teilzeitkräften eine deutliche Mehrheit von Frauen vor, kann eine solche Regelung auch eine mittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellen.

Praxis-Tipp für Arbeitnehmer:innen: Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge und Tarifvereinbarungen darauf, ob Überstundenzuschläge Ihnen vorenthalten werden. Sollten Sie benachteiligt sein, könnte eine Entschädigung nach dem AGG infrage kommen.

Praxis-Tipp für Arbeitgeber:innen: Überprüfen Sie Ihre tariflichen und betrieblichen Regelungen auf Konformität mit dem TzBfG und AGG. Vermeiden Sie pauschale Regelungen, die Teilzeitbeschäftigte diskriminieren könnten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung von Teilzeitkräften und unterstreicht die Bedeutung diskriminierungsfreier Arbeitsbedingungen in Deutschland.

Mitgeteilt von RA Kai Dumslaff – Fachanwalt für Arbeitsrecht –

770 616 SSBP

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