Sie haben einen Arbeitsvertrag unterschrieben, möchten aber vor dem ersten Arbeitstag kündigen? Oder wurden Sie selbst vor Arbeitsantritt gekündigt? Hier erfahren Sie alles über Fristen, Rechte und mögliche Konsequenzen.
Kündigung vor Arbeitsantritt und was Sie rechtlich wissen müssen
Die Kündigung vor Arbeitsantritt ist ein Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Zwischen Vertragsunterzeichnung und erstem Arbeitstag können Wochen oder sogar Monate vergehen. In dieser Zeit kann sich vieles ändern: Ein besseres Jobangebot kommt herein, persönliche Umstände wandeln sich oder der neue Arbeitgeber entscheidet sich doch anders.
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie einen Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen können, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Auf der anderen Seite stehen Arbeitnehmer, die überraschend eine Kündigung vor Arbeitsantritt durch den Arbeitgeber erhalten und nun vor den Scherben ihrer Karriereplanung stehen. Beide Situationen werfen komplexe rechtliche Fragen auf.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Kündigung vor dem ersten Arbeitstag. Sie erfahren, welche Kündigungsfristen gelten, wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist und welche Besonderheiten bei Schwangerschaft oder Vertragsstrafen zu beachten sind.
Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt überhaupt möglich?
Grundsätzlich ja: Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist rechtlich möglich. Der Arbeitsvertrag ist mit der Unterschrift beider Parteien wirksam zustande gekommen, auch wenn die tatsächliche Arbeit noch nicht aufgenommen wurde. Ab diesem Zeitpunkt gelten die normalen Regeln des Arbeitsrechts, einschließlich der Möglichkeit zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung.
Was viele nicht wissen: Ein Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn ist nicht möglich. Anders als bei manchen Verbraucherverträgen gibt es beim Arbeitsvertrag kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wer den Vertrag unterschrieben hat, ist daran gebunden und kann sich nur durch eine Kündigung oder einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag wieder lösen.
Entscheidend ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2004 (Az. 2 AZR 324/03). Demnach beginnt die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigung beim Empfänger und nicht erst mit dem vereinbarten Arbeitsbeginn. Das bedeutet: Wenn Sie vor Arbeitsbeginn kündigen, läuft die Frist sofort, nicht erst ab dem ersten Arbeitstag.
Arbeitsvertrag kündigen vor Antritt als Arbeitnehmer
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitsvertrag kündigen vor Antritt möchten, müssen Sie die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Ein einfaches Nichterscheinen am ersten Arbeitstag ist keine wirksame Kündigung und kann rechtliche Konsequenzen haben.
So gehen Sie vor, wenn Sie vor Arbeitsantritt kündigen möchten:
- Prüfen Sie die Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag
- Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben
- Stellen Sie die Kündigung rechtzeitig zu (Einschreiben empfohlen)
- Bewahren Sie den Zugangsnachweis auf
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam. Achten Sie darauf, dass die Kündigung dem Arbeitgeber so rechtzeitig zugeht, dass die Kündigungsfrist vor dem geplanten Arbeitsbeginn abläuft. Ist dies nicht mehr möglich, bleibt nur der Aufhebungsvertrag oder das tatsächliche Antreten der Arbeit mit anschließender Kündigung.
Bei Fragen zur korrekten Vorgehensweise hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.
Kündigung vor Arbeitsantritt durch Arbeitgeber - Ihre Rechte
Eine Kündigung vor Arbeitsantritt durch Arbeitgeber ist ebenso möglich wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss dabei die gleichen Kündigungsfristen einhalten. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die für Arbeitnehmer relevant sind.
Vor dem ersten Arbeitstag gelten einige Schutzvorschriften noch nicht oder nur eingeschränkt:
Aspekt | Vor Arbeitsantritt | Nach Arbeitsantritt |
|---|---|---|
Kündigungsschutzgesetz | Gilt nicht (6-Monats-Frist) | Gilt nach 6 Monaten |
Betriebsratsanhörung | Nicht erforderlich | Erforderlich |
Begründungspflicht | Keine | Keine (außer auf Verlangen) |
Mutterschutz | Gilt ab Vertragsschluss | Gilt vollumfänglich |
Der Arbeitgeber muss die Kündigung vor Arbeitsantritt nicht begründen und auch den Betriebsrat nicht anhören, da das Arbeitsverhältnis formal noch nicht begonnen hat. Das Kündigungsschutzgesetz greift ohnehin erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit.
Wurden Sie vor Arbeitsantritt gekündigt, sollten Sie prüfen, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde und ob möglicherweise ein besonderer Kündigungsschutz besteht, etwa bei Schwangerschaft.
Kündigungsfristen bei Kündigung vor Arbeitsantritt im Überblick
Die Kündigungsfristen bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt richten sich nach dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder dem Gesetz. Maßgeblich ist § 622 BGB, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Übersicht der Kündigungsfristen:
| Situation |
|---|
| Gesetzliche Grundkündigungsfrist |
| Kündigung vor Arbeitsantritt Probezeit |
| Vertragliche Frist |
| Tarifvertragliche Frist |
| Kündigungsfrist |
|---|
| 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 Wochen ohne Stichtag |
| Laut Arbeitsvertrag |
| Laut Tarifvertrag |
| Besonderheit |
|---|
| § 622 Abs. 1 BGB |
| § 622 Abs. 3 BGB |
| Darf nicht kürzer als gesetzlich sein |
| Kann abweichen |
Bei einer vereinbarten Probezeit gilt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese Frist ist nicht an einen bestimmten Stichtag gebunden, die Kündigung kann also zu jedem beliebigen Tag erfolgen. Wichtig: Die Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein.
Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist mit Zugang der Kündigung beginnt, nicht mit dem vereinbarten Arbeitsbeginn. Wenn Sie beispielsweise am 15. Januar einen Arbeitsvertrag mit Beginn zum 1. März unterschreiben und am 1. Februar kündigen, endet das Arbeitsverhältnis bei vierwöchiger Frist am 1. März und nicht erst am 29. März.
Aufhebungsvertrag vor Arbeitsantritt als schnelle Lösung
Wenn die Kündigungsfrist nicht mehr ausreicht, um das Arbeitsverhältnis vor dem geplanten Beginn zu beenden, bietet der Aufhebungsvertrag vor Arbeitsantritt eine Alternative. Mit einem Aufhebungsvertrag können beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem beliebigen Zeitpunkt auflösen.
Der Vorteil des Aufhebungsvertrags: Er ist an keine Fristen gebunden. Wenn beide Parteien zustimmen, kann der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt sofort aufgelöst werden. Der Nachteil: Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Lehnt er ab, bleibt nur die ordentliche Kündigung mit entsprechender Frist.
Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags:
- Sofortige Beendigung möglich
- Keine Einhaltung von Fristen erforderlich
- Einvernehmliche Lösung ohne Streit
- Arbeitgeber muss zustimmen
- Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Kein Kündigungsschutz
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag vor Arbeitsantritt anstreben, sollten Sie dem Arbeitgeber entgegenkommen und die Situation offen erklären. Oft zeigen Arbeitgeber Verständnis, da auch sie wenig Interesse an einem unmotivierten Mitarbeiter haben.
Kündigung vor Arbeitsantritt durch Arbeitgeber - Schadensersatz und Ansprüche
Die Frage nach Schadensersatz stellt sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt durch Arbeitgeber Schadensersatz zu fordern, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Schadensersatz für Arbeitnehmer:
Wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat, können Sie Schadensersatz verlangen. Der Anspruch umfasst das entgangene Gehalt für die Zeit bis zum regulären Ende der Kündigungsfrist. Auch wenn Sie für den neuen Job Ihre alte Stelle aufgegeben haben, können unter Umständen weitergehende Ansprüche bestehen.
Vertragsstrafen für Arbeitnehmer:
Manche Arbeitsverträge enthalten Vertragsstrafen für den Fall, dass der Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt kündigt oder einfach nicht erscheint. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu klare Grenzen gesetzt (Az. 8 AZR 897/08): Die Vertragsstrafe darf maximal das Gehalt betragen, das bis zum Ende der Kündigungsfrist angefallen wäre.
Kündigungsfrist | Maximale Vertragsstrafe |
|---|---|
2 Wochen (Probezeit) | 2 Wochen Bruttogehalt |
4 Wochen | 1 Monat Bruttogehalt |
Längere Frist | Entsprechendes Gehalt |
Erscheinen Sie einfach nicht am ersten Arbeitstag, ohne zu kündigen, riskieren Sie eine Vertragsstrafe. Außerdem kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch Ihr Fernbleiben ein konkreter Schaden entstanden ist.
Schwanger vor Arbeitsantritt und der besondere Kündigungsschutz
Ein besonders wichtiger Fall: Wenn Sie schwanger vor Arbeitsantritt sind, genießen Sie einen umfassenden Kündigungsschutz. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2020 (Az. 2 AZR 498/19) klargestellt, dass das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes auch vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit gilt.
Der Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG beginnt bereits mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags und nicht erst mit dem tatsächlichen Arbeitsbeginn. Die Begründung des BAG: Der Schutz soll die wirtschaftliche Existenz schwangerer Arbeitnehmerinnen absichern. Dieses Ziel wäre gefährdet, wenn der Schutz erst ab Arbeitsaufnahme gelten würde.
Voraussetzungen für den Kündigungsschutz:
- Schwangerschaft bestand zum Zeitpunkt der Kündigung
- Arbeitgeber kannte die Schwangerschaft oder
- Mitteilung innerhalb von 2 Wochen nach Kündigungszugang
Wenn Sie schwanger sind und eine Kündigung vor Arbeitsantritt erhalten, sollten Sie unverzüglich handeln. Teilen Sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung schriftlich mit. Die Kündigung ist dann unwirksam. Bei Fragen zum Mutterschutz berät Sie ein Fachanwalt.
Muster: Kündigung vor Arbeitsantritt und richtige Formulierung
Für eine wirksame Kündigung vor Arbeitsantritt Muster zu verwenden, ist sinnvoll, um Formfehler zu vermeiden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und dem Arbeitgeber rechtzeitig zugehen.
Kündigung vor Arbeitsantritt Muster:
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [Ort, Datum]
[Name des Arbeitgebers] [Adresse des Arbeitgebers]
Kündigung des Arbeitsvertrags vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den am [Datum] geschlossenen Arbeitsvertrag über eine Tätigkeit als [Position] ordentlich und fristgerecht zum [Datum] bzw. zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] [Ihr Name in Druckbuchstaben]
Wichtige Hinweise zur Muster Kündigung vor Arbeitsantritt:
- Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
- Bewahren Sie eine Kopie und den Einlieferungsbeleg auf
- Alternativ: Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
- Berechnen Sie die Kündigungsfrist korrekt
Anwalt für Arbeitsrecht bei Kündigung vor Arbeitsantritt
Eine Kündigung vor Dienstantritt wirft viele Fragen auf, die sich nicht immer eindeutig beantworten lassen. Ob Sie selbst kündigen möchten oder eine Kündigung erhalten haben, die rechtliche Situation hängt von vielen Faktoren ab. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre individuelle Lage bewerten und Ihnen die besten Handlungsoptionen aufzeigen.
SSBP Rechtsanwälte in Koblenz beraten Sie zu allen Fragen rund um die Kündigung vor Arbeitsantritt. Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ob Kündigungsfristen, Vertragsstrafen oder Schadensersatz, wir prüfen Ihren Fall und vertreten Ihre Interessen.
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