Nachtrag zum ukrainischem Führerschein!
In meinem letzten Beitrag habe ich ausgeführt, wie lang und unter welcher Voraussetzung der ukrainische Führerschein in Deutschland anerkannt ist. Ich habe ausgeführt, dass der ukrainische Führerschein 6 Monate nach Begründung eines festen Wohnsitzes in Deutschland Gültigkeit behält. Einen festen Wohnsitz hat man begründet, wenn man sich in der Regel 185 Tage am selben Wohnort befindet.
Eine Nachfrage beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat ergeben, dass man sich diese 6-Monatsfrist auch verlängern lassen kann; sogar bis zu einem Jahr. Dies ist auch durchaus sinnvoll, da laut Mitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, momentan Bemühungen laufen, die eine Anerkennung des ukrainischen Führerscheins in Deutschland leichter machen sollen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwartet das Ergebnis dieser Bemühungen täglich. Von daher ist ein Antrag auf eine Fristverlängerung durchaus sinnvoll.
Eine Nachfrage bei der Führerscheinstelle in Koblenz ergab, dass wenn ein/e Ukrainer/in einen festen Wohnsitz in Deutschland begründet hat (in der Regel 185 Tage) und dann in ein anderes Land kehrt und im Anschluss wieder nach Deutschland zurückkehrt, die 6-Monatsfrist von neu zu laufen beginnt.
Ob Ihre Führerscheinstelle dies genauso sieht, kann von hieraus nicht beurteilt werden. Deshalb empfiehlt sich bei einem derartigen Vorhaben eine Nachfrage bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Sollten mir neue Erkenntnisse vorliegen, dann werde ich weiter berichten.
Mitgeteilt von RA Christine Brauner-Klaus
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