Ein Glas Wein zum Essen, die Fahrt nach Hause, eine Kontrolle an der Ampel. Zwischen einem Bußgeld und einem Strafverfahren mit Führerscheinentzug liegen an dieser Stelle oft nur wenige Zehntel. Die entscheidende Zahl ist dabei nicht immer die, die alle kennen.
Promillegrenze Auto und die Folgen von 0,5 und 1,1 Promille
Die Promillegrenze Auto kennen die meisten als einen einzigen festen Wert, doch diese eine Zahl erklärt nur einen kleinen Ausschnitt der Rechtslage. Darüber und darunter liegen weitere Schwellen, die jeweils etwas völlig anderes auslösen, von der Geldbuße bis zum Strafverfahren mit Eintrag im Führungszeugnis.
Entscheidend ist selten der Wert allein, sondern die Kombination aus Wert, Verhalten und Verfahren. Welche Schwellen gelten, wie der Wert überhaupt festgestellt wird und was danach mit Ihrer Fahrerlaubnis und Ihrer Versicherung passiert, ordnen wir in diesem Beitrag ein.
Welche Promillegrenze in Deutschland am Steuer gilt
Bundesweit gilt die Promillegrenze Deutschland einheitlich. Seit 2001 liegt sie bei 0,5 Promille. Gemessen wird dabei die Blutalkoholkonzentration, also die Menge Alkohol in Gramm pro Kilogramm Blut. Ein Wert von 0,5 Promille bedeutet damit ein halbes Gramm Alkohol je Kilogramm.
Diese Zahl ist allerdings weder die niedrigste noch die wichtigste Schwelle. Am bekanntesten ist die Promillegrenze Auto, am folgenreichsten ist sie nicht. Wenn es strafrechtlich relevant wird, dann oft schon früher. Die eigentlich harte Grenze liegt deutlich höher. Jede Stufe löst eine eigene Rechtsfolge aus. Die Unterschiede zwischen ihnen sind erheblich.
| Wert | Rechtliche Einordnung | Grundlage |
|---|---|---|
| 0,0 Promille | Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren | § 24c StVG |
| ab 0,3 Promille | relative Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen oder Fahrfehlern | § 316 StGB, § 315c StGB |
| ab 0,5 Promille | Ordnungswidrigkeit auch ohne jede Auffälligkeit | § 24a StVG |
| ab 1,1 Promille | absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat ohne weitere Voraussetzungen | § 316 StGB |
| ab 1,6 Promille | zusätzlich regelmäßig eine MPU vor der Neuerteilung | § 13 FeV |
Warum die 0,5-Grenze nicht der einzige Maßstab ist
Relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille
Weil der Wert von 0,5 so bekannt ist, hält sich der Irrtum, darunter sei man rechtlich auf der sicheren Seite. Das Gegenteil kann der Fall sein. Strafrechtlich beginnt die kritische Zone schon unterhalb der Promillegrenze Auto. Bereits ab 0,3 Promille kommt eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht, wenn zusätzlich Anzeichen für eine alkoholbedingte Beeinträchtigung vorliegen.
Juristen sprechen hier von relativer Fahruntüchtigkeit. Sie setzt zwei Bausteine voraus, nämlich einen Alkoholwert ab 0,3 Promille und ein konkretes Beweisanzeichen. Fehlt eines der beiden, bleibt es beim Bußgeldverfahren oder bei gar keiner Sanktion.
Welche Ausfallerscheinungen den Ausschlag geben
Als Beweisanzeichen genügt oft weniger, als Betroffene erwarten. Schlangenlinien, das Überfahren einer Bordsteinkante, deutlich verzögerte Reaktionen an der Ampel, lallende Aussprache oder ein unsicherer Gang beim Aussteigen werden regelmäßig protokolliert und im Verfahren verwertet. Damit steht jemand mit 0,4 Promille und einem Fahrfehler strafrechtlich schlechter da als jemand mit 0,6 Promille ohne jede Auffälligkeit.
In der Praxis beruhen solche Feststellungen fast immer auf der Wahrnehmung der eingesetzten Beamten, festgehalten in einem knappen Vermerk. Genau dort setzen wir regelmäßig an, weil sich Wahrnehmungen im Nachhinein hinterfragen lassen. Wieviel Promille Auto fahrende Personen im Blut hatten, ist deshalb nur die halbe Antwort. Die zweite steckt im Vermerk.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat, wo die Grenze wirklich verläuft
Mit wie viel Promille darf man Auto fahren, ohne sich strafbar zu machen? Die ehrliche Antwort lautet, dass es zwei völlig getrennte Verfahrenswege gibt. Bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen läuft ein Bußgeldverfahren nach § 24a StVG. Ab 1,1 Promille ermittelt die Staatsanwaltschaft, und zwar unabhängig davon, ob Sie gefahren sind wie im Fahrschulbuch.
Wie hoch die Strafe bei Alkohol am Steuer ausfällt, hängt allein von diesem Weg ab. Im Bußgeldverfahren drohen Geldbuße, Punkte und ein Fahrverbot, gestaffelt nach der Zahl der Verstöße:
- Erster Verstoß: 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
- Zweiter Verstoß: 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
- Dritter Verstoß: 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
Im Strafverfahren geht es dagegen um eine Geldstrafe in Tagessätzen oder um Freiheitsstrafe, dazu in aller Regel um den Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Verurteilung erscheint im Bundeszentralregister und kann ab einer bestimmten Höhe im Führungszeugnis auftauchen. Für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter und Pflegekräfte im Schichtdienst wiegt das oft schwerer als jede Geldstrafe. Wie sich ein solches Verfahren führen lässt, prüfen wir als Anwalt für Straf- und Bußgeldsachen für jeden Fall einzeln.
Was für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt
Sie finden für die Promillegrenze Fahranfänger nur eine einzige Zahl, nämlich die Null. § 24c StVG knüpft dabei doppelt an, einmal an die Probezeit und einmal an das Lebensalter. Trifft eines von beiden zu, darf im Blut überhaupt kein Alkohol sein. Für diese Gruppe spielt die Promillegrenze Auto keine Rolle, weil bereits jeder messbare Wert genügt.
Verstöße kosten 250 Euro und einen Punkt. Schwerer wiegen die Folgen im Fahrerlaubnisrecht, denn die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre und die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an. Die Null-Toleranz gilt seit der Cannabis-Reform auch für THC, und der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol stellt unabhängig von den Einzelwerten eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wie der Promillewert überhaupt festgestellt wird
Atemalkoholtest am Straßenrand
Das kleine Handgerät bei der Kontrolle liefert einen Vortest, mehr nicht. Sie müssen daran nicht mitwirken. Als Beweis taugt das Ergebnis für sich genommen ohnehin nicht. Es dient der Polizei ausschließlich als Anhaltspunkt für weitere Maßnahmen.
Wie belastbar ein Wert ist, entscheidet allein die Messung mit einem geeichten, stationären Gerät unter festgelegten Bedingungen. Dazu gehören eine Wartezeit von mindestens zwanzig Minuten nach dem letzten Schluck, zwei Einzelmessungen und die Einhaltung der Bedienvorgaben. Für einen Verstoß gegen die Promillegrenze Auto reicht dieser Wert im Bußgeldverfahren nach § 24a StVG aus.
Wann die Blutprobe den Ausschlag gibt
Sobald ein Strafverfahren im Raum steht, führt an der Blutprobe kein Weg vorbei. Der Atemalkoholwert lässt sich nicht zuverlässig in eine Blutalkoholkonzentration umrechnen. Für die Schwelle von 1,1 Promille verlangt die Rechtsprechung deshalb einen im Blut gemessenen Wert. Vorgeschrieben ist dafür eine ärztliche Entnahme nach § 81a StPO.
Ob Eichfrist, Wartezeit und Entnahmezeitpunkt eingehalten wurden, steht nirgends im Bescheid, sondern ausschließlich in der Akte. Ob die Promillegrenze Auto tatsächlich überschritten war, entscheidet sich also an Details, die Sie von außen nicht sehen können. Wir fordern die Akte deshalb in jedem Verfahren an. Ohne Messprotokoll und Eichschein lässt sich über die Belastbarkeit eines Werts schlicht nichts sagen.
Der Morgen danach und warum Restalkohol so oft unterschätzt wird
Der Körper baut pro Stunde nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille ab. Daran ändern weder Kaffee noch eine kalte Dusche noch ein reichhaltiges Frühstück etwas. Wieviel Promille darf man haben, wenn man um acht Uhr ins Auto steigt? Dieselben 0,5 wie in der Nacht zuvor, denn das Gesetz kennt keinen Rabatt für die Uhrzeit.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Bei 1,4 Promille um ein Uhr nachts sind bis sieben Uhr morgens etwa 0,6 bis 0,9 Promille abgebaut. Übrig bleiben zwischen 0,5 und 0,8 Promille. Ob Sie am Morgen danach mit 0,6 Promille autofahren dürfen, entscheidet allein der gemessene Wert und nicht Ihr Gefühl.
Genau diese Konstellation trifft überdurchschnittlich oft Menschen, die sich für vollkommen nüchtern halten. Wie sich Restalkohol berechnen lässt und welche Faktoren den Abbau beeinflussen, haben wir im Beitrag zum Restalkohol ausführlich beschrieben.
Fahrerlaubnis, Sperrfrist und die MPU als eigentliche Hürde
Entzug der Fahrerlaubnis und die gerichtliche Sperrfrist
Ab wie viel Promille darf man kein Auto mehr fahren? Rechtlich sauber beantwortet wird diese Frage erst hier, denn ab 1,1 Promille entzieht das Gericht in aller Regel die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Das ist etwas grundlegend anderes als ein Fahrverbot, das den Führerschein nur für ein bis drei Monate aus dem Verkehr zieht.
Bei einem Fahrverbot bekommen Sie das Dokument danach automatisch zurück. Beim Entzug ist die Fahrerlaubnis dagegen weg und muss neu beantragt werden. Die Sperrfrist nach § 69a StGB markiert dabei nur die Untergrenze, ab der ein Antrag überhaupt zulässig ist. Warum diese Unterscheidung so folgenreich ist, erklärt unser Beitrag zum Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis.
Wann die Behörde eine MPU verlangt
Nach Ablauf der Sperrfrist prüft die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig. An das Strafurteil ist sie dabei nicht gebunden. Ab 1,6 Promille verlangt sie regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach § 13 FeV. Ohne positives Gutachten bleibt die Neuerteilung aus, auch wenn die Sperrfrist längst abgelaufen ist.
Weniger bekannt ist, dass eine MPU auch unterhalb dieser Schwelle in Betracht kommt. Liegen Zusatztatsachen vor, etwa eine auffällig hohe Alkoholtoleranz bei erhaltener Fahrfähigkeit, kann sie schon ab 1,1 Promille angeordnet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das mit Urteil vom 17. März 2021 bestätigt. Straf- und Verwaltungsverfahren laufen nebeneinander. Weichenstellungen aus dem einen wirken in das andere hinein. Diesen Zusammenhang übersehen viele Betroffene, bis der Bescheid der Behörde im Briefkasten liegt. Damit ist ein Verstoß gegen die Promillegrenze Auto oft erst der Anfang einer Kette, die sich über Jahre zieht.
Was die Kfz-Versicherung nach einer Alkoholfahrt zahlt
Ein Verstoß gegen die Promillegrenze Auto endet nicht mit dem Urteil, denn er wirkt bis in Ihre Versicherungsverträge hinein. Diese finanzielle Seite kommt in den meisten Ratgebern kaum vor. Dabei richtet sie oft den größten Schaden an. Kommt es zum Unfall, kann die Kaskoversicherung ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit nach § 81 VVG kürzen. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit läuft diese Kürzung regelmäßig auf null hinaus, sodass Sie den Schaden am eigenen Fahrzeug vollständig selbst tragen.
Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners, holt sich das Geld aber bei Ihnen zurück. Grundlage ist die Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit nach § 28 VVG. Dieser Rückgriff ist gegenüber dem Versicherungsnehmer der Höhe nach gedeckelt, er erreicht aber regelmäßig mehrere tausend Euro.
Besonders unangenehm wird die Beweislast. Nicht die Versicherung muss belegen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sondern Sie müssen das Gegenteil darlegen. Ob eine Kürzung im konkreten Fall trägt, prüft ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht anhand der Bedingungen und der Unfallakte.
Wie Sie sich nach einer Kontrolle verhalten und wann anwaltlicher Rat trägt
Viele denken bei der Alkoholgrenze Auto sofort an einen festen Wert und daran, dass nach einer Kontrolle ohnehin alles entschieden ist. Das trifft nicht zu. Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Aus einer spontanen Erklärung am Straßenrand wird im Verfahren schnell ein Beweismittel.
Diese Punkte helfen Ihnen unmittelbar nach einer Kontrolle:
- Schweigen zur Sache und ruhig bleiben, ohne die Kontrolle zu behindern
- Keine Angaben zum Trinkverhalten, weder zur Menge noch zum Zeitpunkt
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht vollständig gelesen haben
- Zeugen und Uhrzeiten notieren, solange die Erinnerung frisch ist
- Frühzeitig Akteneinsicht beantragen lassen, bevor Fristen laufen
Bis wie viel Promille darf man Auto fahren, ohne die Fahrerlaubnis zu riskieren? Diese Frage lässt sich nach einem Vorfall nicht mehr rückwirkend beantworten, wohl aber die, wie hoch die Sanktion ausfällt und wie lange die Sperrfrist dauert. Beides ist beeinflussbar. Und beides entscheidet sich früh im Verfahren.
SCHÖLL SCHWARZ BREITENBACH begleitet Mandanten seit über drei Jahrzehnten im Verkehrsrecht, das eines von elf Rechtsgebieten der Sozietät ist. Ein fester Ansprechpartner betreut Ihren Fall. Bei Bedarf ziehen wir die Kollegen aus dem Straf- und dem Versicherungsrecht hinzu. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie gegenüber Behörde oder Versicherung etwas erklären, unser Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ordnet Ihren Fall ein.
