Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, ein Betrag, eine Frist und die Aussicht, dass die Sache damit erledigt ist. Was zunächst wie ein Entgegenkommen wirkt, ist eine Entscheidung mit Folgen, die im Schreiben selbst nicht stehen. Wir erklären, wie das Verfahren abläuft, wonach sich der Betrag richtet und wann eine Zustimmung fachlich gegen Sie arbeitet.
Was bedeutet eine Einstellung gegen Geldauflage?
Ein Angebot zur Einstellung gegen Geldauflage klingt nach einem schnellen Ende. Häufig ist es das auch. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Anklage. Sie zahlen einen Betrag, das Verfahren endet ohne Hauptverhandlung und ohne Urteil. Was danach kommt, steht nicht im Schreiben.
Wer die Auflage erfüllt, erhält keinen Freispruch, trägt seine Verteidigungskosten selbst und wird für eine begrenzte Zeit in einem Register geführt, das die wenigsten kennen. Ob dieser Weg der richtige ist, entscheidet der Einzelfall und nicht die Höhe des Betrags. Wie das Verfahren abläuft, wonach sich die Summe bemisst und woran Sie eine tragfähige von einer schlechten Einigung unterscheiden, ordnen wir in diesem Beitrag ein.
Wann die Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen Geldauflage anbietet
Den Anstoß gibt meist die Staatsanwaltschaft, und zwar in den Fällen, in denen sie zwar einen Tatverdacht sieht, eine Anklage vor Gericht aber für unverhältnismäßig hält. Die Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ist der gesetzliche Weg dorthin. Sie ist weder Verurteilung noch Freispruch, sondern ein vorläufiges Absehen von der öffentlichen Klage gegen eine Auflage.
Wer nach dem Stichwort Geldauflage Bedeutung sucht, meint fast immer genau diesen Vorgang. Die Auflage ist keine Strafe, sondern der Preis dafür, dass der Staat auf die weitere Verfolgung verzichtet. Erst mit der vollständigen Erfüllung wird aus der vorläufigen eine endgültige Einstellung.
Von § 153 StPO, der Einstellung wegen Geringfügigkeit, unterscheidet sich dieser Weg in einem Punkt. Dort endet das Verfahren ohne jede Gegenleistung. Hier zahlen oder leisten Sie etwas. Beide Vorschriften werden regelmäßig verwechselt, obwohl sich die Folgen für Sie deutlich unterscheiden.
Nur bei einem Vergehen, nie bei einem Verbrechen
Eine Einstellung gegen Geldauflage kommt ausschließlich bei Vergehen in Betracht. Als Vergehen gilt nach § 12 StGB jede Tat, die im Mindestmaß mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist.
In diese Gruppe fällt der weit überwiegende Teil der alltäglichen Vorwürfe, etwa Betrug, Diebstahl, Beleidigung, einfache Körperverletzung, Steuerhinterziehung, Trunkenheit im Verkehr oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Bei Verbrechen wie Raub oder Totschlag ist der Weg von vornherein versperrt, unabhängig davon, wie gut sich der Fall im Übrigen verteidigen lässt.
Warum die Schwere der Schuld die Grenze zieht
Neben der Deliktsart nennt das Gesetz zwei weitere Hürden. Die Auflage muss geeignet sein, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Zudem darf die Schwere der Schuld nicht entgegenstehen.
Beide Voraussetzungen sind Wertungen, keine Rechenoperationen. Genau darin liegt der Spielraum. Ein hoher Schaden, eine einschlägige Vorbelastung oder ein besonders rücksichtsloses Vorgehen sprechen gegen eine Einstellung gegen Geldauflage, während eine geständige Aufarbeitung, eine geleistete Wiedergutmachung oder eine lange zurückliegende Tat dafür sprechen können.
So läuft das Verfahren von der Anregung bis zur endgültigen Einstellung
Die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage vollzieht sich in zwei Stufen. Genau dieser Punkt wird am häufigsten missverstanden. Zunächst ergeht die vorläufige Einstellung, verbunden mit der Auflage und einer Frist. Endgültig wird sie erst, wenn Sie die Auflage innerhalb dieser Frist vollständig erfüllt haben.
Bis dahin bleibt das Verfahren formal offen. Nach § 153a Abs. 3 StPO ruht während der Erfüllungsfrist außerdem die Verjährung, sodass Ihnen der Zeitablauf in dieser Phase nicht zugutekommt.
Der typische Ablauf sieht so aus:
- Anregung durch die Staatsanwaltschaft oder durch die Verteidigung, in der Regel nach Akteneinsicht
- Zustimmung des zuständigen Gerichts und Ihre eigene Zustimmung als Beschuldigter
- Vorläufige Einstellung mit konkreter Auflage, Empfänger und Zahlungsfrist
- Erfüllung der Auflage und Nachweis gegenüber der Staatsanwaltschaft
- Endgültige Einstellung, ab der die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden kann
Wer die Einstellung überhaupt anstoßen kann
Sie müssen nicht darauf warten, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus ein Angebot macht. Auch die Verteidigung kann den Weg anregen. Das ist sogar der Regelfall, sobald sich nach der Akteneinsicht abzeichnet, dass ein Freispruch unwahrscheinlich, eine Verurteilung aber vermeidbar ist. Ein Strafverteidiger in Koblenz hat über § 147 StPO Zugang zur Akte, den Sie selbst nicht haben.
Ein sogenanntes Einstellung nach 153a StPO gegen Geldauflage Muster hilft dabei nicht weiter. Eine amtliche Vorlage existiert nicht, weil es kein Formular gibt. Die Anregung ist eine begründete Stellungnahme zum konkreten Akteninhalt. Genau diese Begründung entscheidet über Erfolg und Höhe.
Nach der Anklage und nach einem Strafbefehl
Mit der Anklageerhebung schließt sich der Weg nicht. Nach § 153a Absatz 2 StPO kann auch das Gericht das Verfahren einstellen, und zwar bis zum Ende der Hauptverhandlung. Zustimmen müssen dann Staatsanwaltschaft und Angeklagter. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Konstellation Strafbefehl Einstellung gegen Geldauflage kommt häufiger vor, als viele erwarten. Haben Sie gegen einen Strafbefehl fristgerecht Einspruch eingelegt, landet die Sache beim Amtsgericht. Dort steht dieselbe Tür offen. Ein Einspruch führt also nicht zwangsläufig in eine öffentliche Hauptverhandlung.
Welche Auflagen neben der reinen Geldzahlung möglich sind
Bei einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage denken die meisten nur an eine Überweisung. Der Katalog des § 153a Abs. 1 Satz 2 StPO ist deutlich breiter und umfasst acht Varianten, die sich einzeln oder kombiniert erteilen lassen. Welche Auflage gewählt wird, verschiebt die tatsächliche Belastung oft stärker als der reine Betrag.
Die Fristen unterscheiden sich je nach Auflage. Sie lassen sich nachträglich ändern und einmalig um drei Monate verlängern, wenn die Erfüllung sonst scheitern würde.
| Auflage oder Weisung | Erfüllungsfrist | Grundlage |
|---|---|---|
| Schaden wiedergutmachen | 6 Monate | § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StPO |
| Geldbetrag an gemeinnützige Einrichtung oder Staatskasse | 6 Monate | § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO |
| sonstige gemeinnützige Leistungen erbringen | 6 Monate | § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StPO |
| Unterhaltspflichten erfüllen | 1 Jahr | § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 StPO |
| Täter-Opfer-Ausgleich ernsthaft anstreben | 6 Monate | § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StPO |
| an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen | 1 Jahr | § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StPO |
| an einem Aufbau- oder Fahreignungsseminar teilnehmen | 6 Monate | § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StPO |
| sich einer therapeutischen Betreuung unterziehen | 1 Jahr | § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 StPO |
Für Sie zählt vor allem der Unterschied zwischen einer Zahlung an die Staatskasse und einer Wiedergutmachung an den Geschädigten. Die eine ist verloren, die andere rechnet sich in aller Regel auf zivilrechtliche Forderungen an, die ohnehin auf Sie zukommen.
Wonach sich die Höhe der Geldauflage richtet
Weil das Gesetz bei der Einstellung gegen Geldauflage Höhe und Obergrenze offenlässt, entscheidet allein der Einzelfall. Maßgeblich ist die Frage, welcher Betrag ausreicht, um das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Nach oben oder unten gibt es keine feste Grenze.
Praktisch orientiert sich die Staatsanwaltschaft daran, welche Geldstrafe sie in einem gerichtlichen Verfahren beantragen würde. In aller Regel bleibt die Auflage darunter. Verwechseln Sie die Auflage deshalb nicht mit einer Geldstrafe. Die Geldstrafe folgt der Tagessatz-Systematik des § 40 StGB und setzt eine Verurteilung voraus, die Auflage tut beides nicht.
SSBP betreut das Strafrecht als eines von elf Rechtsgebieten. Besonders deutlich zeigt sich der Verhandlungsspielraum im Steuerrecht, wo Auflagen im Steuerstrafverfahren regelmäßig die höchsten Beträge erreichen. Höhe, Empfänger und Zahlungsweise sind verhandelbar, sobald eine begründete Stellungnahme auf dem Tisch liegt. Wer das Angebot ungeprüft annimmt, verschenkt diesen Spielraum.
Woran sich die Staatsanwaltschaft orientiert
Wer nach 153a StPO Höhe der Geldauflage sucht, findet im Gesetzestext keine einzige Zahl. Die Bemessung folgt stattdessen den wirtschaftlichen Verhältnissen, also Ihrem Einkommen, Ihren Unterhaltspflichten und Ihren laufenden Belastungen.
Hinzu kommen tatbezogene Faktoren, etwa die Schadenshöhe, ein bereits geleisteter Ausgleich und die Frage, wie lange die Tat zurückliegt. Angaben zu Ihren Einkünften sollten Sie nie ungeprüft in den Raum stellen, denn sie wirken sich unmittelbar auf den Betrag aus.
Ratenzahlung und Fristverlängerung
Auch eine hohe Auflage muss nicht in einer Summe fließen. Ratenzahlungen sind üblich, ebenso eine Streckung über die gesetzte Frist hinaus, wenn die Staatsanwaltschaft mitzieht.
Gerät die Zahlung ins Stocken, ist der frühzeitige Antrag der einzig sinnvolle Weg. Eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage scheitert selten am guten Willen und häufig daran, dass Betroffene die Frist verstreichen lassen, ohne sich zu melden.
Warum die Zustimmung zur Einstellung gegen Geldauflage kein Schuldeingeständnis ist
Die meistgestellte Frage zum Thema lautet, ob die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage Schuldeingeständnis und Vorstrafe zugleich bedeutet. Rechtlich ist die Antwort eindeutig. Es ergeht kein Schuldspruch, niemand stellt fest, dass Sie die Tat begangen haben. Die Unschuldsvermutung bleibt formal unberührt.
Ehrlich bleiben muss man bei der Kehrseite. Dritte lesen eine Zustimmung nicht immer so, wie sie rechtlich gemeint ist, etwa ein Versicherer bei der Regulierung oder ein Arbeitgeber, der von dem Verfahren erfährt. Eine belastbare Feststellung zu Ihrem Verschulden liefert die Einstellung ihnen allerdings nicht, und darauf können Sie sich berufen.
Sauber trennen sollten Sie außerdem die strafrechtliche von der zivilrechtlichen Ebene. Eine Zahlung an die Staatskasse sagt über Ansprüche des Geschädigten nichts aus. Eine Wiedergutmachungsauflage dagegen berührt sie unmittelbar, weshalb die Wahl der Auflage auch hier Folgen hat.
Was im Führungszeugnis steht und was im Verfahrensregister bleibt
Hinter der Suche nach Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage Führungszeugnis steht fast immer dieselbe Sorge. Sie betrifft die Bewerbung, den Beruf oder die Sichtbarkeit gegenüber Dritten. An dieser Stelle lässt sich weitgehend Entwarnung geben.
Vollständig geräuschlos bleibt das Verfahren aber nicht, weil neben dem Bundeszentralregister ein zweites Register existiert, das die wenigsten kennen.
Kein Eintrag ins Bundeszentralregister
In das Bundeszentralregister und damit in Ihr Führungszeugnis gelangen nach den §§ 3 ff. BZRG nur rechtskräftige Verurteilungen. Weil eine Einstellung gegen Geldauflage keine Verurteilung ist, erfolgt kein Eintrag.
Sie gelten weiterhin als nicht vorbestraft und dürfen sich auch so bezeichnen. Ein Arbeitgeber, der ein Führungszeugnis verlangt, erfährt von dem Verfahren nichts.
Der Vermerk im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
Anders sieht es im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister aus. Dort wird jede Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage vermerkt, damit die Strafverfolgungsbehörden erkennen können, ob gegen jemanden bereits ermittelt wurde. Nach § 494 Absatz 2 StPO werden die Daten zwei Jahre nach Erledigung des Verfahrens gelöscht.
Zugriff haben allein die Strafverfolgungsbehörden, nicht Arbeitgeber und nicht Privatpersonen. Eigene Maßstäbe gelten dagegen in berufs- und disziplinarrechtlichen Verfahren, im Waffenrecht und bei der Fahreignung. Diese Stellen entscheiden unabhängig vom Strafverfahren und können eine Einstellung durchaus berücksichtigen.
Welche Nachteile eine Einstellung gegen Geldauflage mit sich bringt
Die Nachteile einer Einstellung gegen Geldauflage stehen selten im Angebot der Staatsanwaltschaft, sind aber der Grund, warum sich die Zustimmung nicht von selbst versteht. Vier Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben.
Am schwersten wiegt der erste. Sie erhalten keinen Freispruch, also auch keine förmliche Rehabilitierung. Wer zustimmt, kauft Verfahrenssicherheit und nicht die Feststellung seiner Unschuld. Wo diese Feststellung für Sie zählt, ist der Preis hoch. Weiterführende Fragen zum Ablauf im Ermittlungs- und Bußgeldverfahren behandeln wir auf unserer Seite zu Straf- und Bußgeldsachen.
Hinzu kommt die Folge einer nicht rechtzeitigen Erfüllung. Bleibt die Auflage offen, wird das Verfahren fortgesetzt. Bereits gezahlte Beträge werden dann nicht erstattet, sondern allenfalls auf eine spätere Geldstrafe angerechnet.
Wer die Kosten und die Verteidigergebühren trägt
Beim Thema Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage Kosten sitzt der teuerste Irrtum. Viele gehen davon aus, dass die Staatskasse die Anwaltskosten übernimmt, sobald das Verfahren endet. Das Gegenteil ist der Fall.
§ 467 Abs. 5 StPO bestimmt ausdrücklich, dass die notwendigen Auslagen des Beschuldigten der Staatskasse nicht auferlegt werden, wenn das Verfahren nach vorangegangener vorläufiger Einstellung endgültig eingestellt wird. Ihre Verteidigergebühren bleiben also bei Ihnen, zusätzlich zur Auflage. Rechnen Sie beides zusammen, bevor Sie eine Summe als günstig bewerten.
Warum der Strafklageverbrauch nur beschränkt gilt
Der Gesetzeswortlaut ist an dieser Stelle präzise und wird trotzdem oft überlesen. Nach Erfüllung der Auflage kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden, heißt es in § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO.
Das Wort Vergehen ist die Einschränkung. Ergeben sich später Umstände, die dieselbe Tat als Verbrechen erscheinen lassen, bleibt eine Verfolgung möglich. Eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO schützt Sie also nur im Rahmen dessen, was zum Zeitpunkt der Einstellung im Raum stand.
Zustimmen oder ablehnen, woran sich die Entscheidung festmacht
Für eine Zustimmung spricht viel, wenn die Beweislage belastbar ist, die Auflage im Verhältnis zum drohenden Urteil moderat ausfällt und Ihnen an einer schnellen, nicht öffentlichen Erledigung liegt. Wer zustimmt, erspart sich mit einer Einstellung gegen Geldauflage die Hauptverhandlung, die Wartezeit und den Eintrag im Führungszeugnis. Ob dabei von Verfahrenseinstellung oder von Einstellung Strafverfahren gegen Geldauflage die Rede ist, ändert an dieser Abwägung nichts.
Dagegen spricht ebenso viel, wenn ein Freispruch oder eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO realistisch erscheint, denn die Zustimmung schließt beides aus. Vorsicht ist außerdem geboten, sobald ein Beamtenverhältnis, eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Approbation im Hintergrund steht. Bei Verkehrsdelikten kommt die verwaltungsrechtliche Seite hinzu, etwa bei einer Unfallflucht, wo die Fahrerlaubnisbehörde eigene Wege geht.
Vor der Zustimmung sollten diese Punkte geklärt sein:
- Aktenlage, also was die Ermittler tatsächlich belegen können
- Höhe und Empfänger der Auflage im Verhältnis zur drohenden Geldstrafe
- Gesamtkosten aus Auflage und eigenen Verteidigergebühren
- Nebenfolgen im Beruf, im Waffen- oder im Fahrerlaubnisrecht
- Alternativen, insbesondere eine Einstellung ohne jede Auflage
Seriös beantworten lassen sich diese Fragen erst nach Akteneinsicht, weil vorher niemand weiß, wie belastbar der Vorwurf wirklich ist. Fristen im Angebot sind zu beachten, Zeitdruck ist aber kein guter Ratgeber für eine Entscheidung, die sich nicht zurücknehmen lässt. In unserer Sozietät betreut Sie ein fester Ansprechpartner, der bei Bedarf die Kollegen aus dem Steuer-, Verkehrs- oder Arbeitsrecht hinzuzieht. Vor den Gerichten vertreten wir Sie bundesweit. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einer Auflage zustimmen.
