Warum die Promillegrenze Fahrrad kein Freibrief für Radfahrer ist

Wer nach ein paar Bier das Rad statt des Autos nimmt, hält sich meistens für den Vernünftigeren. Rechtlich stimmt diese Rechnung nur zur Hälfte, denn auf zwei Rädern steht am Ende derselbe Führerschein auf dem Spiel. Warum das so ist, klärt dieser Beitrag.

Warum die Promillegrenze Fahrrad kein Freibrief für Radfahrer ist

Auf dem Rad gilt tatsächlich ein höherer Wert, doch die Promillegrenze Fahrrad ist deshalb keine mildere Regel, sondern eine grundlegend andere. Am Steuer staffelt das Gesetz die Folgen über mehrere Stufen, vom Bußgeld bis zum Strafverfahren. Auf zwei Rädern fehlt diese mittlere Ebene vollständig.

Das Ergebnis ist ein Alles-oder-nichts-Prinzip, das viele erst im Strafbefehl verstehen. Welche Werte gelten, warum ausgerechnet die Fahrerlaubnisbehörde am Ende über Ihren Autoführerschein entscheidet und an welchen Stellen sich ein Verfahren beeinflussen lässt, ordnen wir hier ein.

Warum die Promillegrenze Fahrrad anders funktioniert als am Steuer

Vor jeder Zahl steht eine Weichenstellung, denn die Promillegrenze Fahrrad folgt einer völlig eigenen Systematik. Promille Fahrrad und Promille Auto betreffen zwar dieselbe Vorschrift im Strafgesetzbuch, führen aber zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Fahrrad ist zwar ein Fahrzeug, aber kein Kraftfahrzeug. Nach § 1 Abs. 2 StVG setzt ein Kraftfahrzeug maschinellen Antrieb voraus. Muskelkraft genügt dafür nicht.

Daraus folgt eine Konsequenz, die kaum jemand auf dem Schirm hat. § 24a StVG mit seiner bekannten 0,5-Schwelle erfasst ausschließlich Kraftfahrzeuge und gilt für Radfahrer nicht. Eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Lenker existiert schlicht nicht. Wer mit 0,8 Promille radelt und dabei nicht auffällt, begeht keinen Verstoß.

Beruhigend ist das nur auf den ersten Blick. Weil die Bußgeldebene fehlt, gibt es keinen Zwischenschritt: Entweder passiert rechtlich nichts, oder es steht sofort eine Straftat im Raum. Die Alkoholgrenze Fahrrad trennt damit nicht zwischen leicht und schwer, sondern zwischen folgenlos und Strafregister. Genau deshalb ist die scheinbar großzügigere Promillegrenze für Fahrradfahrer in ihren Folgen härter als die am Steuer.

Ab 0,3 Promille wird es strafbar, wenn etwas dazukommt

Die viel zitierte Zahl 1,6 markiert nicht den Beginn der Strafbarkeit, sondern nur das Ende jeder Beweisdiskussion. Strafrechtlich kritisch wird es schon ab 0,3 Promille, also weit unterhalb dessen, was die meisten mit der Promillegrenze Fahrrad verbinden. Die relative Fahruntüchtigkeit Fahrrad beschreibt dabei eine Konstruktion aus zwei Bausteinen.

Der erste Baustein ist der Alkoholwert, der zweite ein konkretes Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Beeinträchtigung. Beide müssen zusammenkommen, sonst trägt der Vorwurf nach § 316 StGB nicht. Fehlt das Anzeichen, bleibt eine Fahrt mit Promille im Blut folgenlos, weil die Auffangebene des Bußgeldverfahrens hier eben nicht greift. Liegt es vor, wird aus einer Heimfahrt ein Ermittlungsverfahren.

Was als Ausfallerscheinung protokolliert wird

Für ein solches Anzeichen genügt in der Praxis erstaunlich wenig. Der Polizeivermerk hält typischerweise fest:

  • Schlangenlinien oder ein deutlich unsicherer Fahrverlauf
  • Sturz vom Rad ohne erkennbare äußere Ursache
  • Fahren ohne Licht in der Dunkelheit
  • Missachtung einer roten Ampel oder der Vorfahrt
  • Unsicherer Stand beim Absteigen, schwankender Gang
  • Verwaschene Aussprache im Gespräch mit den Beamten

Ein Fahrfehler bei 0,4 Promille wiegt deshalb schwerer als eine tadellose Fahrt bei 1,2 Promille. Wer Alkohol Fahrrad und Strafrecht für getrennte Welten hält, unterschätzt vor allem diese untere Schwelle. Sie erklärt, warum ausgerechnet ein Sturz auf dem Heimweg so häufig ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht.

Ab 1,6 Promille kommt es auf Ihr Fahrverhalten nicht mehr an

Oberhalb eines bestimmten Werts spielt das Fahrverhalten keine Rolle mehr. Dieser Wert steht in keinem Gesetz, sondern stammt aus der Rechtsprechung, die für Radfahrer einen höheren Ansatz gewählt hat als die 1,1 Promille beim Kraftfahrzeug. Wieviel Promille darf man auf dem Fahrrad haben, ohne diese Schwelle zu reißen? Alles unterhalb von 1,6, sofern nichts Zusätzliches hinzutritt.

Ab 1,6 Promille greift die absolute Fahruntüchtigkeit als unwiderlegliche Vermutung. Ein tadelloser Fahrstil entlastet dann nicht mehr, selbst wenn Sie kilometerweit unauffällig gefahren sind. Es folgt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, in der Praxis regelmäßig mit einer Geldstrafe um die 30 Tagessätze bei einer Ersttat, dazu ein Eintrag im Bundeszentralregister. Wie hoch die Strafe fürs betrunkene Fahrradfahren im Einzelfall ausfällt, hängt von Vorbelastungen, Einkommen und den Umständen der Fahrt ab.

Bei den Punkten lohnt ein genauer Blick, weil viele Übersichten hier pauschal bleiben. Nach Anlage 13 FeV bringt eine Straftat nach § 316 StGB drei Punkte, wenn zugleich die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bleibt die Entziehung aus, sind es zwei. Bei einer Radfahrt ist der zweite Fall der Regelfall. Mit wie viel Promille darf man Fahrrad fahren? Die Zahl ist eindeutig, die Folgen sind es nicht, denn sie stehen erst nach einem Blick in die Akte fest.

Die Promillegrenze Fahrrad beschreibt deshalb nur den Einstieg in eine Kette, die sich über Monate zieht. Was am Ende wirklich weh tut, entscheidet sich nicht im Strafbefehl, sondern danach.

RechtsfrageAuf dem FahrradAm Steuer eines Autos
Ordnungswidrigkeit ohne Auffälligkeitenexistiert nichtab 0,5 Promille, § 24a StVG
Straftat mit Ausfallerscheinungenab 0,3 Promilleab 0,3 Promille
Straftat ohne weitere Voraussetzungab 1,6 Promilleab 1,1 Promille
Null-Promille-Regel in der Probezeitgreift nichtja, § 24c StVG

In den Verfahren, die wir betreuen, dreht sich der Streit selten um die Zahl selbst. Er dreht sich darum, ob die Blutentnahme formal korrekt zustande gekommen ist und ob der Vermerk die behaupteten Ausfallerscheinungen überhaupt trägt. Beide Punkte klären sich erst an der kompletten Akte. Für die strafrechtliche Seite übernimmt das ein Anwalt für Straf- und Bußgeldsachen aus unserem Haus.

Warum Radfahrer den Autoführerschein verlieren können

Hier liegt der Punkt, an dem fast alle Ratgeber ungenau werden. Die Fahrrad Promillegrenze schützt Sie nämlich nicht davor, am Ende ohne Autoführerschein dazustehen, obwohl gar kein Auto beteiligt war. Der Weg dorthin führt allerdings über eine andere Instanz, als die meisten vermuten.

Wann das Strafgericht die Fahrerlaubnis entzieht

§ 69 Abs. 2 StGB enthält eine Regelvermutung, nach der ein Täter bei einer Trunkenheitsfahrt in aller Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Diese Vermutung knüpft ausdrücklich an das Führen eines Kraftfahrzeugs an und greift bei einer Radfahrt deshalb nicht. Wer die Promillegrenze Fahrrad überschreitet, fällt damit gerade nicht unter den Automatismus, den das Gesetz für Autofahrer vorsieht. Das Gericht müsste die Ungeeignetheit eigens begründen, was in der Praxis selten geschieht.

Für Betroffene heißt das zunächst: Der Führerschein bleibt nach dem Strafverfahren meistens da, wo er ist. Wichtig ist dabei die Unterscheidung, die auch sonst regelmäßig für Verwirrung sorgt, nämlich der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot dauert Wochen, eine Entziehung kostet die Fahrerlaubnis dauerhaft.

Der Weg über die Fahrerlaubnisbehörde

Wer nach dem Strafbefehl aufatmet, übersieht den zweiten Weg. Die Staatsanwaltschaft unterrichtet die Fahrerlaubnisbehörde. Diese prüft anschließend eigenständig weiter, ohne an das Strafurteil gebunden zu sein. Ihr Verfahren beginnt oft erst Wochen später.

Genau dieser zeitliche Versatz führt dazu, dass der Führerschein wegen einer Alkoholfahrt auf dem Rad am Ende doch verloren geht, obwohl das Gericht nichts entzogen hat. Was dabei auf dem Spiel steht, ist die Fahrerlaubnis selbst und nicht das Dokument in Ihrer Brieftasche. Der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis entscheidet hier über den gesamten weiteren Ablauf. Wir raten deshalb dazu, die behördliche Schiene von Anfang an mitzudenken, weil sich viele Weichen dort bereits im Strafverfahren stellen.

Fahrrad und Alkohol führen ab 1,6 Promille regelmäßig zur MPU

Die eigentliche Hürde kommt am Ende und heißt medizinisch-psychologische Untersuchung. § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV knüpft an einen Wert von 1,6 Promille oder mehr an und spricht dabei vom Führen eines Fahrzeugs. Nicht eines Kraftfahrzeugs. Diese eine Wortwahl ist der Grund, warum die Vorschrift die Radfahrt genauso erfasst.

Was in der Untersuchung verlangt wird, überrascht viele Betroffene:

  • Abstinenz- oder Kontrollnachweis über einen längeren Zeitraum, belegt durch Laborwerte
  • Plausible Erklärung des damaligen Trinkverhaltens, ohne Beschönigung
  • Nachvollziehbare Verhaltensänderung, die über gute Vorsätze hinausgeht
  • Medizinische Befunde zu alkoholtypischen Blutwerten

Wer die geforderte Untersuchung nicht beibringt, muss damit rechnen, dass die Behörde daraus auf die Nichteignung schließt. Ohne Führerschein sind Sie dabei nicht außen vor, denn die Behörde kann in diesem Fall das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagen. Wieviel Promille auf dem Fahrrad gemessen wurden, entscheidet dann über ein Radfahrverbot statt über den Autoführerschein. Die Promillegrenze Fahrrad wirkt an dieser Stelle also selbst gegen Menschen, die nie einen Führerschein besessen haben.

An dieser Stelle steckt eine Feinheit, die in keinem Ratgeber steht. Ob § 3 Abs. 1 FeV als Rechtsgrundlage für ein solches Verbot überhaupt ausreicht, ist verwaltungsgerichtlich umstritten, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat daran erhebliche Zweifel geäußert. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüft solche Bescheide deshalb nicht nur inhaltlich, sondern auch auf ihre Grundlage.

Was für Fahranfänger, Jugendliche und Pedelecs gilt

Eine eigene Promillegrenze Fahrrad Probezeit kennt das Gesetz nicht. Genau daraus entsteht ein gefährliches Missverständnis. § 24c StVG verbietet Alkohol nur beim Führen eines Kraftfahrzeugs, weshalb die Null-Promille-Regel auf dem Rad tatsächlich nicht anwendbar ist. Ein 19-Jähriger in der Probezeit darf also radeln, nachdem er getrunken hat.

Warum die Null-Promille-Regel der Probezeit nicht greift

Die Entwarnung reicht allerdings nur bis zur nächsten Behördenpost. Eine auffällige Radfahrt landet über die Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde trotzdem in der Akte und kann dort Eignungszweifel auslösen, gerade in der Probezeit. Formal gilt die Null-Promille-Regel nicht, praktisch schaut die Behörde trotzdem hin. Für Fahranfänger ist die höhere Promillegrenze Fahrrad damit der trügerischste Teil der ganzen Systematik.

Auf die Bauart kommt es zusätzlich an: Ein Pedelec bis 25 km/h wird rechtlich wie ein Fahrrad behandelt, ein S-Pedelec und ein E-Scooter dagegen als Kraftfahrzeug mit entsprechend niedrigeren Schwellen. Die Werte für Kraftfahrzeuge stehen in unserem Beitrag zur Promillegrenze Auto.

Was nach einem Unfall auf Sie zukommt und wann anwaltlicher Rat trägt

Neben dem Strafrecht läuft eine zweite Rechnung mit, die in den Ratgebern kaum vorkommt. Verursachen Sie alkoholisiert einen Sturz oder einen Zusammenstoß, müssen Sie mit einem Mitverschulden nach § 254 BGB rechnen. Das gilt auch dann, wenn der andere Beteiligte den Unfall überwiegend verursacht hat, denn Ihr Anspruch wird trotzdem gekürzt. Auch eine private Unfallversicherung kann ihre Leistung wegen der Alkoholisierung reduzieren.

Häufig gestellt wird die Frage nach dem Schieben. Wer schiebt, ist rechtlich Fußgänger. Für Fußgänger existiert keine Promillegrenze auf dem Fahrrad oder daneben, weshalb betrunken Fahrrad schieben erlaubt bleibt, solange Sie niemanden gefährden. Die Grenze verläuft dort, wo jemand durch sein Verhalten in den Verkehr eingreift, etwa indem er auf der Fahrbahn taumelt.

Nicht jedes Verfahren lässt sich abwenden. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, verspricht zu viel. Beeinflussbar sind dagegen die Höhe der Strafe, der Umgang mit der Fahrerlaubnisbehörde und die Frage, ob am Ende eine MPU im Raum steht. Ein Verstoß gegen die Promillegrenze Fahrrad ist selten nach einem einzigen Termin erledigt, sondern zieht sich über zwei Verfahren mit unterschiedlichen Fristen.

Verkehrsrecht gehört zu den elf Feldern, die unser Haus von Koblenz aus abdeckt. Wer ein solches Verfahren bei uns führt, behält denselben Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum letzten Bescheid. Sitzen strafrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen im selben Fall, holen wir die zuständigen Kollegen dazu. Kontaktieren Sie uns, bevor im Behördenverfahren die erste Frist abläuft, denn früh gestellte Weichen lassen sich später nur schwer verschieben.

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