30.01.2018 / LSG Niedersachsen-Bremen: Ärztliche Regresspflicht kann auch auf Erben übergehen

Verwaltungsverfahren zur Prüfung von Regressanträgen wegen unzulässiger Verordnung von Arzneimitteln sind nach dem Tod des Vertragsarztes unter Beteiligung des bzw. der Erben fortzusetzen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 08.11.2017, AZ L 3 KA 80/14).

150 150 SSBP

Hinterlasse eine Antwort

Start Typing
Schöll Schwarz Breitenbach Rechtsanwälte PartGmbB hat 4,78 von 5 Sternen 158 Bewertungen auf ProvenExpert.com