- Arglistige Täuschung – was ist das?
- Angebot – wie lange ist es bindend?
- Angebot – wie kann die Bindungswirkung dessen verhindert werden?
- Angebot – was versteht man darunter?
- Allgemeine Geschäftsbedingungen – was ist das?
- Muss ich ein mangelhaftes Werk abnehmen? – Welche Konsequenz hat die verweigerte Abnahme?
- Abnahme – gehen danach sämtliche Gewährleistungsrechte verloren?
- Abnahme – muss ich diese schriftlich erklären?
- Abnahme – bin ich dazu verpflichtet?
- Abnahme – was bedeutet das?
Ihre Rechtsanwälte für Baurecht für alle Themen zu Bauen und Planen.
Das Baurecht ist komplex. Komplexe Angelegenheiten sollten mit exzellenten Beratern angegangen werden. Die Bearbeitung von Baurechtsangelegenheiten erfordert Erfahrung und Expertise im Immobilienrecht, im Bau- und Architektenrecht, im Projekt- und Forderungsmanagement sowie in der Verhandlungs- und Prozessführung. Wir verfügen über exzellente Kenntnisse und praktische Erfahrung in allen Bereichen des privaten Baurechts und Architektenrechts.
Individuell und praxisorientiert beraten wir bei der Strukturierung und der Abwicklung jeglicher Arten von Bauvorhaben. Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung, dem Vertragsmanagement und – sofern erforderlich – in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vorausschauend in allen Lebenszyklusphasen eines Bauwerks – von der Entwicklung über die Planung, den Bau, die Finanzierung bis hin zum Betrieb.
Tätigkeitsfelder unserer Beratung und Vertretung sind.
Privates Baurecht
Das private Baurecht umfasst die Rechtsverhältnisse der Beteiligten an einem Bauvorhaben (z. B. Bauherren, Werkunternehmer, Bauträger, Architekt, Fachingenieur) und ihrer zivilrechtlichen Beziehungen zueinander.
Aus unserer umfangreichen Praxis im Baurecht sind hier beispielsweise zu nennen:
- Entwurf und Kontrolle von Bauverträgen nach BGB und nach VOB
- Baubegleitende Beratung
- Beratung bei der Vertragsausführung (Abnahme, Mängelhaftungsrecht, Leistungen, Nachträge, Sicherheiten)
- Beratung bei der Vertragsbeendigung (Kündigung, Vertragsstrafen)
- Beratung im Bauträgerrecht (Bauträgervertrag, Rechte und Pflichten des Bauträgers)
- Vertretung in Bauprozessen (Klageverfahren, selbstständige Beweisverfahren, Einstweilige Verfügen und Arreste)
- Beratung im Bauinsolvenzrecht (Handlungsmöglichkeiten und Risken)
- Internationales Bauvertragsrecht
Öffentliches Baurecht/Verwaltungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, vor Behörden und gerichtlich in allen Belangen des öffentlichen Baurechts, d. h. Fragen des Bauplanungsrechts
- Zulässigkeit von Bauvorhaben z. B. nach dem Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Labdesbauordnungen, des Straßenrechts,
- der Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Umweltprüfung)
- Raumordnung und Landesplanung
- Planfeststellungsverfahren
sowie des Bauordnungsrechts
- Baulich – technische Anforderungen an Bauvorhaben
- Abwehr von Gefahren von baulichen Anlagen
- Präventives Bauordnungsrecht
- Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren
- Bauaufsicht
- Flächenumlegung
- Recht der Enteignung
Architektenrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren eines Bauvorhabens als auch Architekten, Fachingenieure, Planungsbüros und Projektsteuerer. Von der Gestaltung des Vertrages über alle Planungsphasen der Bauplanung, Gestaltung bzw. Abwehr von Nachträgen bis hin zur Haftungsproblematik und Fragen der Honorierung, insbesondere nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) können Sie auf unsere exzellente Expertise vertrauen.
Aus unserer umfangreichen Praxis im Architektenrecht sind hier beispielsweise zu nennen:
- Architektenvertrag
- Berufsrecht des Architekten/Ingenieurs
- Haftpflichtrecht des Architekten/Ingenieurs
- Honorarrecht
- Leistungsphasen nach HOAI
- Urheberrechte des Architekten/Ingenieurs
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bauen und Planen
Sie suchen einen Rechtsanwalt für öffentliches oder privates Baurecht oder für Architektenrecht, in uns finden Sie einen Partner zum Erfolg. Wir melden uns zu Ihrem Anliegen bei Ihnen sofort oder rufen Sie, falls gewünscht, zurück.