Ihre Rechtsanwälte aus Koblenz für Baurecht für alle Themen zu Bauen und Planen

Das Baurecht in Koblenz ist komplex. Komplexe Angelegenheiten sollten mit exzellenten Beratern angegangen werden. Die Bearbeitung  von Baurechtsangelegenheiten erfordert Erfahrung und Expertise im Immobilienrecht, im Bau- und Architektenrecht, im Projekt- und Forderungsmanagement sowie in der Verhandlungs- und Prozessführung. Wir verfügen über exzellente Kenntnisse und praktische Erfahrung in allen Bereichen des privaten Baurechts und Architektenrechts.

Individuell und praxisorientiert beraten wir bei der Strukturierung und der Abwicklung jeglicher Arten von Bauvorhaben. Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung, dem Vertragsmanagement und – sofern erforderlich – in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vorausschauend in allen Lebenszyklusphasen eines Bauwerks –  von der  Entwicklung über die Planung, den  Bau,  die  Finanzierung bis hin zum Betrieb.

Tätigkeitsfelder unserer Beratung und Vertretung sind.

Das private Baurecht umfasst die Rechtsverhältnisse der Beteiligten an einem Bauvorhaben (z. B. Bauherren, Werkunternehmer, Bauträger, Architekt, Fachingenieur) und ihrer zivilrechtlichen Beziehungen zueinander.

Aus unserer umfangreichen Praxis im Baurecht sind hier beispielsweise zu nennen:

  • Entwurf und Kontrolle von Bauverträgen nach BGB und nach VOB
  • Baubegleitende Beratung
  • Beratung bei der Vertragsausführung (Abnahme, Mängelhaftungsrecht, Leistungen, Nachträge, Sicherheiten)
  • Beratung bei der Vertragsbeendigung (Kündigung, Vertragsstrafen)
  • Beratung im Bauträgerrecht (Bauträgervertrag, Rechte und Pflichten des Bauträgers)
  • Vertretung in Bauprozessen (Klageverfahren, selbstständige Beweisverfahren, Einstweilige Verfügen und Arreste)
  • Beratung im Bauinsolvenzrecht (Handlungsmöglichkeiten und Risken)
  • Internationales Bauvertragsrecht

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, vor Behörden und gerichtlich  in allen Belangen des öffentlichen Baurechts, d. h. Fragen des Bauplanungsrechts

  • Zulässigkeit von Bauvorhaben z. B. nach dem Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Labdesbauordnungen, des Straßenrechts,
  • der Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Umweltprüfung)
  • Raumordnung und Landesplanung
  • Planfeststellungsverfahren

sowie des Bauordnungsrechts

  • Baulich – technische Anforderungen an Bauvorhaben
  • Abwehr von Gefahren von baulichen Anlagen
  • Präventives Bauordnungsrecht
  • Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren
  • Bauaufsicht
  • Flächenumlegung
  • Recht der Enteignung

Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren eines Bauvorhabens als auch Architekten, Fachingenieure, Planungsbüros und Projektsteuerer. Von der Gestaltung des Vertrages über alle Planungsphasen der Bauplanung, Gestaltung bzw. Abwehr von Nachträgen bis hin zur Haftungsproblematik und Fragen der Honorierung, insbesondere nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) können Sie auf unsere exzellente Expertise vertrauen.

Aus unserer umfangreichen Praxis im Architektenrecht sind hier beispielsweise zu nennen:

  • Architektenvertrag
  • Berufsrecht des Architekten/Ingenieurs
  • Haftpflichtrecht des Architekten/Ingenieurs
  • Honorarrecht
  • Leistungsphasen nach HOAI
  • Urheberrechte des Architekten/Ingenieurs
Aktuelles

Bleiben Sie im Baurecht auf dem Laufenden

Anwalt Baurecht Koblenz - Wir unterstützen Sie bei Ihrem individuellen Anliegen

Als Anwalt für Baurecht in Koblenz beraten wir Sie in allen Belangen des Baurechts. Sie können sich bei zu den Themen Entwicklung, Planung, Bau, Finanzierung eines Gebäudes rechtlich kompetent und effektiv beraten lassen. Als Fachanwalt für Baurecht in Koblenz beraten und vertreten wir Sie praxisnah und zielführend zu Baurechtsbegründung, Vertragsgestaltung, Bauausführung, Koordination und Leitung von Bauvorhaben, einschließlich Architektenleistungen. Zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Arbeit gehört auch die individuelle Beratung zu jeglichen baurechtlichen Fragestellungen. Insgesamt umfasst das komplexe Rechtsverhältnis zwischen Architekten, Ingenieuren und Großunternehmen sowie die damit verbundenen Fragestellungen (Zahlungsmodalitäten, Eingangszeitpunkt, Gewährleistungsfrist und Haftung) unserer professionellen und punktgenauen Dienstleistungen. Das Bau- und Architektengesetz enthält alle für die Bebauung von Grundstücken geltenden Vorschriften. Im Rahmen unserer intensiven, kompetenten Einzelfallbetreuung unterstützen wir sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen mit exzellentem technischem und rechtlichem Wissen, zur gemeinsamen Ermittlung effizienter Lösungsstrategien unter Berücksichtigung von Risiken und Kosten.

Fachanwalt Baurecht Koblenz - Wir beraten Sie bei baurechtlichen und bauträgerrechtlichen Fragen

Als Käufer oder Bauunternehmer sollten Sie alle baurechtlichen und bauträgerrechtlichen Fragestellungen immer mit einem Fachanwalt für Baurecht besprechen, da der Bauträgervertrag selbst rechtlich nicht eindeutig definiert ist. Er umfasst sowohl Merkmale des Kaufrechts als auch des Arbeitsvertragsrechts. Dadurch entsteht ein besonders komplexes Vertragswerk, das absolute Kompetenz und damit einhergehende Einsicht und Klarheit bezüglich der rechtlichen Fragen erfordert. Kontaktieren Sie uns direkt online oder telefonisch, in einem unverbindlichen Beratungsgespräch können Sie sich von unserem breiten Leistungsspektrum im Bereich des Baurechts persönlich überzeugen. Zudem unterstützen wir Sie in allen Fragen zu den geschlossenen Verträgen, etwa zwischen Bauträgern und Käufern. Dabei übernehmen wir alle Aufgaben der Vertragsprüfung und fertigen auf Wunsch. beurkundungsreife Verträge. Basierend auf unserer jahrzehntelangen theoretischen und praktischen Erfahrung und Kompetenz in allen Bereichen des öffentlichen und insbesondere des privaten Baurechts, bieten wir Ihnen eine individuelle, praxisorientierte und zielführende baubegleitende Rechtsberatung für Ihr konkretes Bauvorhaben bzw. Planungsvorhaben.

Rechtsanwalt für Baurecht in Koblenz: Vorschriften und Grundlagen

Bauherren haben keine unbegrenzte Gestaltungsfreiheit. Die wichtigsten Vorschriften beim Hausbau stammen aus dem Bauplanungsgesetz und dem Bauordnungsgesetz. Das Bauplanungs- oder Städtebaurecht schafft die planerischen Voraussetzungen für die Flächenentwicklung und -nutzung in ganz Deutschland. Sie definiert beispielsweise Außenbereiche, Grundstücke, die nicht zu bebauten Gebieten gehören. Ziel dieser Trennung von Außen- und Innenbereichen ist auch die Vermeidung von Zersiedelung. In der Praxis sind nationale Bauordnungen für Bauherren von besonderer Bedeutung: Sie schaffen den rechtlichen Rahmen für das Bauen. Auf Gemeindeebene gibt es einen Flächennutzungsplan, der die voraussichtliche städtebauliche Entwicklung zeigt und die voraussichtlichen Bedürfnisse der Gemeinde umschließt.

Fachanwalt Baurecht Koblenz - Öffentliches und privates Baurecht

Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, dessen Komplexität erfahrungsgemäß oft unterschätzt wird. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen öffentlichem und privatem Baurecht. Öffentliches Baurecht: Teil des Verwaltungsrechts und umfasst alle Rechtsvorschriften, die den Umbau oder Abriss von Gebäuden betreffen. Als Beispiele seien hier Landbau und Grenzzulässigkeit genannt. Das Bauplanungsgesetz und das Bauordnungsgesetz fallen in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Der wichtigste Teil des Bauplanungsrechts wird durch das Bauordnungsgesetz (BauGB) geregelt. Das Zivilbaugesetz regelt die Rechtsbeziehungen aller an einem Bauvorhaben beteiligten Personen. Die meisten Regelungen des privaten Baurechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Baurecht - Kauf von Grundstücken

Beim Kauf von Grundstücken können vielfältige verschiedene rechtliche Fragen unterschiedlichster Art auftreten, wie beispielsweise Fragen der Baugenehmigungen. Bei der Planung des Baus eines Gebäudes stehen viele Bauherren vor der Frage, welche rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen. Eine wichtige Rolle spielen auch Vorschriften und Fragen der Randbebauung in Bezug auf den Abstand zu Nachbargrundstücken. Dies gilt in erster Linie für alle Themen, die sich mit der korrekten Verwendung von Eigenschaften befassen. Auch Entwicklungspläne sind wichtig, denn die deutsche Gesetzgebung regelt wie Land genutzt und wie darauf gebaut werden darf. Ist das Grundstück für den Bau eines Hauses geeignet? Oder handelt es sich um eine gewerbliche Einrichtung?
Zudem benötigen Sie eine Baugenehmigung, um ein Haus/Gebäude zu bauen. Der Grundstückseigentümer erhält von der zuständigen Behörde einen schriftlichen Bescheid, sobald dieser vorliegt. Noch bevor ein Bauantrag gestellt wird, erhalten Grundstückseigentümer auch sogenannte vorläufige Baugenehmigungen, die sich mit verschiedenen bauordnungsrechtlichen Fragestellungen befassen. Als Fachanwalt für Baurecht Koblenz beraten wir Sie in allen baurechtlichen Belangen.

Anwalt Baurecht Koblenz - Kauf eines Eigenheims

Ebenso wie der Kauf einer Eigentumswohnung ist auch der Kauf eines Eigenheims/Hauses teils sehr komplex. Ein notariell aufgesetzter Kaufvertrag sowie die sehr wichtige Teilungserklärung muss im Hinblick auf die besonderen Interessen des Käufers oder Verkäufers geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Notare selbst dürfen aufgrund ihrer Rechtsstellung die Parteien der Urkunde nicht individuell interessengerecht beraten, sodass Rechtsanwälte für die Wahrung und Durchsetzung der Interessen der einzelnen Vertragsparteien unverzichtbar und rechtlich allein zuständig sind. Wir kümmern uns für Sie um die rechtliche Kontrolle, Gestaltung und Mitwirkung bei der finalen notariellen Vertragsgestaltung unter stringenter Wahrung Ihrer individuellen und wirtschaftlichen Interessen.

Setzen Sie jetzt auf die Besten – es ist Ihr gutes Recht.

Sie suchen einen Rechtsanwalt für öffentliches oder privates Baurecht oder für Architektenrecht, in uns finden Sie einen Partner zum Erfolg. Wir melden uns zu Ihrem Anliegen bei Ihnen sofort oder rufen Sie, falls gewünscht, zurück.

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