Risse durch Bauarbeiten des Nachbarn_

OLG Düsseldorf: Risse durch Bauarbeiten des Nachbarn

Risse durch Bauarbeiten des Nachbarn

Wer haftet und hat Beweislast?

Durch Bau- und Abrissarbeiten auf Nachbargrundstücken kommt es immer wieder zu Rissen und sonstigen Schäden am verbleibenden Gebäudebestand. Werden der Bauunternehmer oder der Nachbar auf Risse und Schäden angesprochen, wird regelmäßig darauf verwiesen, dass es sich um alte Risse/Altschäden handele und jede Haftung abgelehnt.

Für derartig geschädigte Grundstückseigentümer kommen rechtlich allerdings Haftungsansprüche gegenüber dem Bauherrn und auch Ausgleichsansprüche gegen den die Arbeiten beauftragenden Nachbarn in Betracht. Ist der entstandene Schaden eine typische Folge der durchgeführten Bauarbeiten, greift grundsätzlich auch der sogenannte Anscheinsbeweis: „Steht das zur Herbeiführung des Schadens geeignete Verhalten des in Anspruch genommenen fest und ist der entstandene Schaden eine typische Folge eines solchen Verhaltens, greift zunächst der Anscheinsbeweis und es ist Sache des in Anspruch genommenen, den Anschein durch die Behauptung und den Beweis konkreter Tatsachen zu entkräften (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2014, Leitsatz Nr. 2)“.

Geschädigte sollten sich daher nicht ohne weiteres vom Bauunternehmer und/oder dem Nachbarn abwimmeln lassen.

Mitgeteilt von RA Lothar Breitenbach – Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

770 616 SSBP

Comments are closed.

Start Typing
Schöll Schwarz Breitenbach Rechtsanwälte PartGmbB hat 4,78 von 5 Sternen 152 Bewertungen auf ProvenExpert.com