20.10.2015 / BAG: Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2015, Az. 9 AZR 224/14

Mit seiner aktuellen Entscheidung aus Oktober 2015 hat das BAG darüber entschieden, inwieweit sich die kurzzeitige Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses auf den Urlaubsanspruch auswirkt.

Grundsätzlich ist jedes Arbeitsverhältnis urlaubsrechtlich isoliert zu betrachten. Die Dauer des Erholungsurlaubes richtet sich nach der jeweiligen Länge eines Arbeitsverhältnisses.

Etwas anderes gilt aber, wenn vor der Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses, die Arbeitsvertragsparteien bereits die Fortsetzung des ersten Arbeitsverhältnisses vereinbart haben und die (rechtliche) Unterbrechung der Arbeitsverhältnisse nur von kurzer Dauer ist.

In diesem Fall entsteht ein Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub, wenn das zweite Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet.

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