Nach dem Feierabendbier steht der Leihroller genau dort, wo er gebraucht wird. Die Fahrt dauert vier Minuten, das Verfahren danach zieht sich über Monate und kann am Ende die Fahrerlaubnis kosten.
Die Promillegrenze E-Scooter liegt deutlich unter der Grenze für Radfahrer
Viele halten den Roller für die harmlosere Variante des Heimwegs, doch die Promillegrenze E-Scooter folgt denselben Regeln, die auch am Steuer eines Autos gelten. Eine Radfahrt mit 1,5 Promille wird nicht zwingend zum Verfahren. Auf dem Roller endet die Straffreiheit bereits bei 1,1 Promille. Darunter beginnt allerdings kein rechtsfreier Raum.
Der Unterschied entsteht durch eine einzige Einordnung im Gesetz, aus der sich alles Weitere ergibt. Wie hart die Promillegrenze E-Scooter im Ergebnis trifft, zeigt sich dabei erst nach dem Strafverfahren. Wer die Systematik kennt, erkennt früh, an welchen Stellen sich etwas bewegen lässt.
Ein E-Scooter zählt im Straßenverkehr als Kraftfahrzeug
Ein E-Scooter fällt unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und ist damit ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG. Ausschlaggebend ist der maschinelle Antrieb, nicht die Größe des Geräts. Der Roller wird deshalb wie ein Pkw behandelt, obwohl er kaum 20 km/h erreicht, keine Fahrerlaubnis voraussetzt und ab 14 Jahren benutzt werden darf. Was viele für eine Sonderregel halten, ist bei der Promillegrenze E-Scooter schlicht die Vorschrift für Kraftfahrzeuge.
Im Sprachgebrauch geraten die Modelle regelmäßig durcheinander. E-Scooter und E-Roller bezeichnen dasselbe Trittbrettfahrzeug, während ein Elektro-Motorroller ein Kleinkraftrad mit eigener Fahrerlaubnisklasse ist. Die E-Roller Promillegrenze meint also keine andere Regel, sondern dieselbe. Alkoholrechtlich enden alle drei am selben Punkt. Auch die E-Roller Alkoholgrenze unterscheidet sich deshalb nicht von den Werten für ein Auto.
Anders liegt es beim Zweirad ohne Trittbrett, denn ein Pedelec mit Unterstützung bis 25 km/h zählt weiterhin als Fahrrad. Weil der Roller unter diese Ausnahme nicht fällt, gilt die Promillegrenze E-Scooter dort ohne jeden Abschlag. Wie die Staffelung für Kraftfahrzeuge im Einzelnen aussieht, zeigt unser Beitrag zur Promillegrenze Auto.
0,5 Promille bedeuten 500 Euro, ein Fahrverbot und zwei Punkte
Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kennt die Promillegrenze E-Scooter eine zweite Stufe, nämlich § 24a StVG mit der bekannten 0,5-Marke. Wer diesen Wert erreicht und dabei nicht weiter auffällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Als Regelsatz für den ersten Verstoß stehen 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Raum. Weil ein Fahrverbot sämtliche Kraftfahrzeuge erfasst, trifft die E-Scooter Alkoholgrenze vor allem das Auto in der Garage.
Wiederholungen schlagen deutlich stärker durch:
- Erster Verstoß: 500 Euro, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte
- Zweiter Verstoß: 1.000 Euro, drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte
- Dritter Verstoß: 1.500 Euro, drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren verschiebt sich die Promillegrenze E-Scooter auf null, denn § 24c StVG verbietet Alkohol am Lenker vollständig. Die Vorschrift gilt für jedes Kraftfahrzeug und erfasst den Roller damit ausnahmslos, während sie auf dem Fahrrad ins Leere läuft. Neben Bußgeld und Punkt kommen die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar hinzu. Bei jungen Fahrern wiegt die Promillegrenze E-Roller deshalb am schwersten, obwohl der Wert dort bei null liegt und nicht bei 0,5.
Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze E-Scooter geht es in unseren Verfahren selten um den Betrag. Es geht um den Monat ohne Fahrzeug und um die Frage, ob der gemessene Wert überhaupt verwertbar zustande gekommen ist. Im Bescheid geht außerdem oft unter, was ein zeitweiliges Verbot von einem dauerhaften Verlust trennt. Den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis haben wir gesondert erklärt.
Die Grenze zur Straftat liegt bei 1,1 Promille
Oberhalb von 1,1 Promille endet bei der Promillegrenze E-Scooter jede Diskussion über das Fahrverhalten. Dieser Wert findet sich in keiner Vorschrift. Er stammt aus der Rechtsprechung zum Kraftfahrzeug, die ihn ausdrücklich auf Elektrokleinstfahrzeuge übertragen hat, statt den höheren Radfahrerwert anzuwenden. Wieviel Promille E-Scooter-Fahrer haben dürfen, richtet sich deshalb nicht nach einem Sonderrecht, sondern nach derselben Grenze wie bei jedem Autofahrer.
Ab dieser Schwelle führt die Promillegrenze E-Scooter unmittelbar in ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Das Gesetz sieht dafür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor, dazu kommen ein Eintrag im Bundeszentralregister und Punkte im Fahreignungsregister. Im Register macht es dabei einen Unterschied, ob das Gericht die Fahrerlaubnis mitnimmt. Ist das der Fall, sind es nach Anlage 13 FeV drei Punkte, sonst zwei.
Nach oben ist die Sache damit nicht abgeschlossen. Kommt es zu einem Sturz mit fremdem Sachschaden oder gefährdet jemand andere Verkehrsteilnehmer, verschiebt sich der Vorwurf in Richtung § 315c StGB mit erheblich höherem Strafrahmen. Beim Thema E-Scooter Promille kursieren viele Zahlen nebeneinander, doch die Höhe der Strafe bemisst sich am Einzelfall, also an Vorstrafen, Einkommensverhältnissen und dem Ablauf der Fahrt.
Erfahrungsgemäß entscheidet nicht der Messwert allein über den Ausgang. Ebenso wichtig sind der zeitliche Abstand zwischen Fahrt und Blutentnahme sowie die Frage, welche Rückrechnung daraus überhaupt zulässig ist. Beurteilen lässt sich das erst mit der vollständigen Akte, weshalb die strafrechtliche Seite bei uns in den Straf- und Bußgeldsachen bearbeitet wird.
Warum schon 0,3 Promille genügen können
Die untere Schwelle der Promillegrenze E-Scooter unterschätzen fast alle Betroffenen. Bereits ab 0,3 Promille reicht ein zusätzliches Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Beeinträchtigung, damit aus der Fahrt eine Straftat wird. Fachlich heißt das relative Fahruntüchtigkeit, praktisch heißt es: ein Fahrfehler genügt.
Auf einem Trittbrettfahrzeug fällt dieser Nachweis leichter als im Auto. Das Gerät steht ohnehin instabil, jede Unsicherheit wird sofort sichtbar. Ein Sturz ohne äußere Ursache landet zuverlässig im Polizeivermerk. Die E-Scooter Promillegrenze schützt Sie unterhalb von 1,1 Promille also nur so lange, wie die Fahrt unauffällig bleibt.
Wie die Promillegrenze E-Scooter über die Fahrerlaubnis entscheidet
Wo hören die meisten Ratgeber auf? Genau an der Stelle, an der die Promillegrenze E-Scooter ihre teuerste Wirkung entfaltet. § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB enthält eine Regelvermutung: Wer eine Trunkenheitsfahrt begangen hat, gilt im Normalfall als ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ob das auch für einen Roller mit 20 km/h passt, war unter den Gerichten jahrelang umstritten. Der Bundesgerichtshof hat die Frage 2023 ausdrücklich offengelassen.
Für die Praxis hat das Oberlandesgericht Hamm den Streit im Januar 2025 entschieden. Die Regelvermutung gilt danach auch auf dem Roller, abweichen darf ein Gericht nur bei ernsthaften Anhaltspunkten für einen besonderen Ausnahmefall. Wer die Promillegrenze E-Scooter überschreitet, muss deshalb mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen und nicht allein mit einer Geldstrafe. Ein Automatismus zugunsten der Betroffenen existiert damit nicht mehr, wohl aber ein Ausnahmeweg, den jemand aktiv aufbauen muss.
Wie so ein Ausnahmefall aussieht, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück. Dort blieb die Fahrerlaubnis erhalten, weil der Betroffene nur eine sehr kurze Strecke gefahren war, seine Fahrt aufrichtig bereute, freiwillig ein verkehrspädagogisches Seminar absolviert und einen ärztlich belegten Abstinenznachweis vorgelegt hatte. Nicht ein einzelner Umstand trug diese Entscheidung, sondern die Gesamtschau.
| Gericht | Entscheidung | Kernaussage |
|---|---|---|
| BayObLG | Beschluss vom 24.07.2020, 205 StRR 216/20 | absolute Fahruntüchtigkeit auf dem E-Scooter ab 1,1 Promille |
| OLG Hamburg | Urteil vom 16.03.2022, 9 Rev 2/22 | bestätigt den Wert von 1,1 Promille |
| Kammergericht Berlin | Beschluss vom 31.05.2022, 121 Ss 40/22 | keine Sonderbehandlung gegenüber anderen Kraftfahrzeugen |
| LG Osnabrück | Beschluss vom 17.08.2023, 5 NBs 59/23 | Ausnahme von der Entziehung bei kurzer Strecke, Seminar und Abstinenznachweis |
| BGH | Beschluss vom 13.04.2023, 4 StR 439/22 | lässt die Frage der Regelvermutung ausdrücklich offen |
| OLG Hamm | Urteil vom 08.01.2025, 1 ORs 70/24 | Regelvermutung gilt, Abweichung nur im besonderen Ausnahmefall |
Der Verstoß gegen die Promillegrenze E-Scooter endet damit häufig nicht beim Geldbetrag. Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, setzt es zugleich eine Sperrfrist nach § 69a StGB fest, vor deren Ablauf keine neue Erlaubnis erteilt werden darf. Häufig ist der Führerschein schon vorher weg, weil ihn die Staatsanwaltschaft nach § 111a StPO vorläufig sicherstellen lässt. Selbst wer noch gar keine Fahrerlaubnis besitzt, kann eine isolierte Sperre erhalten und damit erst Jahre später an seinen ersten Führerschein kommen.
Ob ein Ausnahmefall trägt, entscheidet sich bereits im ersten Termin. Nachweise wie ein Abstinenzbeleg gehören deshalb früh in die Akte und nicht erst nach dem Urteil. Genau diesen Teil begleiten wir in Führerschein- und Fahrerlaubnissachen.
Die Fahrerlaubnisbehörde meldet sich nach dem Strafverfahren
Sobald der Strafbefehl zugestellt ist, halten viele die Angelegenheit für erledigt. Tatsächlich beginnt dann ein zweites Verfahren. Die Staatsanwaltschaft unterrichtet die Fahrerlaubnisbehörde, die anschließend eigenständig nach der Fahrerlaubnis-Verordnung prüft.
An das Ergebnis des Strafgerichts ist die Behörde dabei nicht gebunden. Sie kann Auflagen machen, Gutachten verlangen und die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn das Gericht davon abgesehen hat. Nach einer Alkoholfahrt laufen bei der Promillegrenze E-Scooter also zwei Verfahren mit unterschiedlichen Maßstäben.
Warum 1,6 Promille auch auf dem E-Scooter zählen
Beim E-Scooter 1,6 Promille als Strafbarkeitsgrenze anzusetzen, wäre ein teurer Irrtum, denn diese Zahl stammt vom Fahrrad. Im Fahrerlaubnisrecht hat sie trotzdem Gewicht. Erreicht jemand 1,6 Promille oder mehr, ordnet die Behörde nach § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c FeV regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung an. Die Zahl markiert also nicht die Strafbarkeit, sondern die Eignungsschwelle.
Wer darunter liegt, ist trotzdem nicht automatisch sicher. Nach Buchstabe d derselben Vorschrift kommt die Untersuchung auch dann in Betracht, wenn die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt bereits entzogen wurde. Bleibt das geforderte Gutachten aus, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf die fehlende Eignung schließen. Während dieselbe Zahl für Radfahrer die Grenze der Strafbarkeit markiert, geht es hier allein um die Eignung.
Was für Jugendliche ohne Fahrerlaubnis gilt
Ein Roller darf ab 14 Jahren gefahren werden, lange vor jeder Fahrprüfung. Eine Alkoholfahrt in diesem Alter steht deshalb in der Akte, bevor überhaupt ein Antrag auf die erste Fahrerlaubnis gestellt ist.
Die Behörde kann die spätere Erteilung dann von einer Begutachtung abhängig machen. Die Promillegrenze E-Scooter wirkt hier also gegen Jugendliche, die noch nie einen Führerschein in der Hand hatten.
Der Versicherungsschutz hängt an der Promillegrenze E-Scooter
Kommt es zum Unfall, wird es finanziell schnell unangenehmer als im Bußgeldbescheid. Weil jeder Roller ein Versicherungskennzeichen führen muss, steht hinter jeder Fahrt eine Haftpflichtversicherung. Diese zahlt zwar an den Geschädigten, kann sich das Geld beim alkoholisierten Fahrer aber zurückholen.
Der Kaskoschutz für das eigene Fahrzeug entfällt nach § 81 VVG regelmäßig ganz. Was die Promillegrenze E-Scooter im Straf- und Fahrerlaubnisrecht auslöst, setzt sich hier wirtschaftlich fort.
Was nach einem Unfall unter Alkohol wirtschaftlich auf dem Spiel steht:
- Regress der Haftpflichtversicherung in einer Größenordnung von bis zu 5.000 Euro
- Wegfall der Kaskoleistung für den eigenen Schaden
- Kürzung in der privaten Unfallversicherung wegen alkoholbedingter Beeinträchtigung
- Ansprüche des Vermieters bei einem beschädigten Leihroller
- Mitverschulden nach § 254 BGB, das eigene Ansprüche gegen andere Beteiligte schmälert
Die meisten Fahrten finden ohnehin mit Mietfahrzeugen statt. Deren Nutzungsbedingungen untersagen Alkohol am Lenker ausdrücklich. Ein Verstoß verschiebt die Haftung gegenüber dem Anbieter zusätzlich zulasten des Fahrers. Für Mofa, Moped und Kleinkraftrad ändert sich daran nichts, denn die Promillegrenze Roller unterscheidet sich in keinem dieser Fälle von der für Autofahrer.
Ein Verfahren wegen der Promillegrenze E-Scooter lässt sich nicht immer abwenden. Seriös ist nur, wer das offen sagt. Steuern lässt sich dagegen, was daraus wird, also die Strafhöhe ebenso wie der Umgang mit der Fahrerlaubnisbehörde und die Frage nach einem Gutachten.
Verkehrsrecht ist eines von elf Feldern unserer Sozietät. Spielen strafrechtliche oder versicherungsrechtliche Fragen hinein, ziehen wir die zuständigen Kollegen hinzu. Sprechen Sie uns an, bevor Sie gegenüber Polizei, Gericht oder Behörde eine Erklärung abgeben, denn eine einmal aktenkundige Aussage bekommt auch ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kaum wieder aus der Welt.
