Leichte Atemwegserkrankungen können weiterhin telefonisch diagnostiziert und Beschäftigte hierauf für die Dauer bis zu 7 Tagen krankgeschrieben werden.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Diese Regelung, die zunächst bis zum 31.12.2021 befristet war, wurde bis zum 31.3.2022 verlängert.
Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben wegen der andauernden Corona-Krise bis ins neue Jahr hinein auch telefonisch ohne Praxisbesuch möglich.
Die Sonderregelung wurde aufgrund Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am 2.12.2021 nochmals bis zum 31.03.2022 verlängert.
Krankschreibungen per Telefon sind damit weiterhin für bis zu sieben Tage möglich und können für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ärztinnen und Ärzte sind weiterhin verpflichtet, sich zuvor anhand eingehender telefonischer Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen.
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