Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 15.03.2022

UPDATE: Einrichtungsbezogene Impfpflicht

UPDATE: Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.04.2022 – 1 BvR 2649/21

Am 19.05.2022 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur erfolglosen Verfassungsbeschwerde von 54 Beschwerdeführenden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (siehe unsere Veröffentlichung vom 14.02.2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht).

Die angegriffenen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten, z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit, so der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Zwar würden die Regelungen in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen, dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt. Es sei ein Ausgleich zu finden gewesen zwischen den Grundrechtsbeeinträchtigungen der Betroffenen einerseits und dem Schutz vulnerabler Menschen vor einer Corona-Infektion andererseits. Hierbei verfüge der Gesetzgeber über einen Einschätzungsspielraum und habe mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen angemessenen Ausgleich gefunden.

Die Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts hat dazu beigetragen, dass sowohl in den Medien als auch in der Politik die Diskussion zunimmt, ob die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufgrund des aktuellen Pandemieverlaufs ausgesetzt werden sollte.

 

Mitgeteilt von RA. Svenja Faust

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