13.06.2019 / ArbG Berlin : Neues zum Verfall von Urlaubsansprüchen – Hinweispflicht des Arbeitgebers gilt auch bei (dauer)kranken Arbeitnehmern!
Die Hinweispflicht des Arbeitgebers auf den Verfall von Urlaubsansprüchen gilt auch gegenüber (dauer)kranken Arbeitnehmern. Das entschied das ArbG Berlin mit Urteil vom 13.06.2019 unter dem Aktenzeichen 42 Ca 3229/19. Nach…
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