30.01.2018 / LSG Niedersachsen-Bremen: Ärztliche Regresspflicht kann auch auf Erben übergehen
Verwaltungsverfahren zur Prüfung von Regressanträgen wegen unzulässiger Verordnung von Arzneimitteln sind nach dem Tod des Vertragsarztes unter Beteiligung des bzw. der Erben fortzusetzen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 08.11.2017, AZ…
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